Warburg (red). Die Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas trotzen ihren Finanznöten und erneuern mit einer bundesweiten Aktionswoche ihr Angebot „Wir sind da – auch für Sie!“. Vom 12. bis 17. November 2018 präsentieren Betreuungsvereine der Caritas, des SkF (Sozialdienst katholischer Frauen) und des SKM Bundesverband ihre Arbeit und stellen ihr Beratungs- und Unterstützungsangebot vor.

Der SkF Warburg beteiligt sich an dieser Aktion und möchte neben der Information über die Angebote des Betreuungsvereins auch Verständnis für die Belange der Betroffenen wecken und auf deren Rechte hinweisen. Deshalb lädt der SkF zu den folgenden Veranstaltungen ein:
Mittwoch, 14.11.2018 Kinovorstellung „Die Kunst, sich die Schuhe zu binden“
Beginn 18.00 Uhr, Kosten 7 €
Central Kino Borgentreich, Mühlenstr. 12

Donnerstag, 15.11.2018 Vortrag zum Thema „Vorsorgemöglichkeiten“
– Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Referentin Monika Kriwet, Rechtsanwältin und Notarin
Beginn 19.00 Uhr
Kreis-Feuerwehrleitstelle in Brakel, Am Galgenberg 7

Filmvorführung: Die schwedische Komödie „Die Kunst, sich die Schuhe zu binden“ erzählt nach einer wahren Geschichte die Entstehung eines Theaterzentrums aus einer Betreuungseinrichtung für behinderte Menschen. „Alex (Sverrir Gudnason) hat zwar eine hohe Meinung von sich selbst, doch die Realität sieht leider anders aus: Er ist arbeitslos und seine Beziehung zu Lisa (Cecilia Forss) steht kurz vor dem Ende. Der einzige Job, den ihm das Arbeitsamt anbietet, ist ein Betreuerposten in einem Heim für geistig behinderte Menschen. Widerwillig nimmt er die Stelle an, lernt jedoch dann durch die gemeinsame Arbeit zu schätzen, dass jeder Mensch Talente hat, die es wert sind, gefördert zu werden. Entschlossen, ihnen ihren Auftritt im Rampenlicht zu bescheren, meldet er eine Gruppe seiner Schützlinge zu einer Casting-Show an“ (aus www.filmstarts.de/kritiken) „Die Stärke des Films sind die geistig behinderten Darsteller des Films, die ihre Figuren souverän von der Stigmatisierung befreien und zu eigenen, originellen Charakteren ausbauen“ (aus www.epd-film.de/filmkritiken). Mit der Vorführung dieses Films will der SkF auf unterhaltsame Weise das Augenmerk auf das Selbstbestimmungsrecht aller Menschen richten und dafür plädieren, im Miteinander die Stärken zu entdecken und individuelle Unterschiede zu akzeptieren.

Vortrag: Über Vorsorgemöglichkeiten zu informieren, gehört zu den Aufgaben des SkF als Betreuungsverein. Der Verein steht darüber hinaus aber auch den Bevollmächtigten beratend und unterstützend zur Seite. Dieses Angebot ist relativ unbekannt, weil – anders als in der Begleitung der ehrenamtlichen Betreuer - keine offizielle Stelle vom Wirken der Vollmacht erfährt und deshalb Bevollmächtigte nicht wie ehrenamtliche Betreuer von der Betreuungsstelle oder dem Amtsgericht auf die Hilfe durch den Betreuungsverein hingewiesen werden. Im Vortrag selbst wird alles Wissenswerte rund um vorsorgliche Verfügungen vermittelt, unter anderem werden die Unterschiede der einzelnen Verfügungsarten sowie deren Inhalt und Form behandelt.

Betreuungsvereine sind Kompetenzzentren zum Thema rechtliche Betreuung und Vorsorge. Sie engagieren sich mit ihren ehrenamtlichen und beruflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Betreuungsvereine informieren und beraten zu Vorsorgemöglichkeiten, schulen ehrenamtliche und familienangehörige rechtliche Betreuer und übernehmen rechtliche Betreuungen durch ihre beruflichen Mitarbeitenden. Betreuungsvereine sind wichtige Akteure und für das soziale Angebot im Kreis unentbehrlich. Gerade angesichts einer immer älter werdenden Gesellschaft bieten Betreuungsvereine Beratungs- und Unterstützungsangebote, die dazu beitragen, dass Menschen sich an ihrem Wohnort aktiv und verantwortlich engagieren können. Betreute, ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte erhalten so Beratung und konkrete Unterstützung. Dies ist gerade in einer ländlich geprägten Struktur wie im Kreis Höxter wichtig, z.B. um älteren Menschen möglichst lange einen Verbleib in der bekannten Umgebung zu ermöglichen. Leider ist die finanzielle Situation der Betreuungsvereine unverändert angespannt. In NRW sind die Fördermittel zur Beratung und Begleitung ehrenamtlicher Betreuer angehoben worden. Dies ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Dennoch haben einige Vereine aufgrund der Unterfinanzierung aufgeben müssen. Der SkF Warburg möchte sein Angebot fortsetzen, kann dies aktuell aber nur, weil Eigenmittel und Spenden in den Bereich eingebracht werden. Eine notwendige gesetzliche Änderung der Vergütungssätze für beruflich geführte Betreuungen wurde bisher nicht umgesetzt. Die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern sind komplex und dauern an. Der Deutsche Caritasverband (DCV), der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und der SKM Bundesverband fordern Bund und Länder auf, schnellstens die Existenz der Betreuungsvereine zu sichern und in einem ersten Schritt einer ausreichenden (tarifgerechten) Erhöhung der Stundensätze beruflicher Betreuung zuzustimmen.

 

Allgemeine Informationen zur Betreuungsarbeit des SkF Warburg

Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Eine Betreuung wird vom Amtsgericht eingerichtet, wenn jemand seine Interessen aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht selbst vertreten kann. In der Regel übernimmt ein Angehöriger oder ein anderer Ehrenamtlicher diese Aufgabe. Steht kein ehrenamtlicher zur Verfügung, wird ein beruflich tätiger Betreuer bestellt. Der Betreuer soll für einen möglichst hohen Grad an Selbstbestimmung des Betreuten sorgen und nur in den Bereichen aktiv werden, in denen er es selbst nicht kann.

Wer wird betreut?
geistig behinderte Menschen
psychisch kranke Menschen
suchtkranke Menschen
demenzkranke Menschen, jeweils, wenn sie ihre Interessen nicht selbst anderweitig wahrnehmen können und keine Vollmacht erteilt wurde

Warum ist dem SkF die Begleitung der Ehrenamtlichen in ihrer Aufgabe so wichtig?
Zusammenarbeit von ehrenamtlich und hauptberuflich Tätigen ist ein zentrales Gestaltungsprinzip der Arbeit des SkF
in diesem Sinne auch Anstrengungen in der Wahrnehmung der Aufgaben als anerkannter Betreuungsverein
wichtiges Anliegen, ehrenamtliche Betreuer in ihrer Tätigkeit zu unterstützen und Personen für dieses Engagement zu interessieren


Unterschied Berufsbetreuung und ehrenamtliche Betreuung
- schwierige und sehr aufwändige Betreuungen sollen von Berufsbetreuern geführt werden, „einfache“ Betreuungen von ehrenamtlichen Betreuern einschließlich Familienangehöriger
- daher kommt auch ein Wechsel zu einer ehrenamtlichen Betreuung in Frage, wenn eine schwierige Anfangslage sich gebessert hat
- eine Überforderung der Ehrenamtlichen soll vermieden werden
- das Beratungs- und Unterstützungsangebot soll Ehrenamtliche befähigen, die Aufgaben wahrzunehmen
- Berufsbetreuer werden auch bestellt, wenn kein ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung steht
wichtig: der Ehrenamtliche entscheidet, ob er eine Betreuung übernimmt oder nicht
der große Vorteil der ehrenamtlichen Betreuung für die Betroffenen liegt in der engeren und zeitintensiveren persönlichen Betreuung; Berufsbetreuer halten einen eingeschränkteren Kontakt, um eine ausreichende rechtliche Vertretung gewährleisten zu können (die pauschalierte Vergütung setzt hier enge Grenzen)

Aufgabenbereiche des Betreuungsvereins
Führen von Betreuungen
Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuern
Einführung, Beratung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern
Fortbildung von ehrenamtlichen Betreuern
Ermöglichen von Austausch zwischen ehrenamtlichen und hauptberuflichen Betreuern
Information über Vorsorgemöglichkeiten
Beratung von bevollmächtigten Personen

Fakten zur Begleitung Ehrenamtlicher
durch enge Zusammenarbeit mit der Betreuungsstelle des Kreises Höxter im Laufe des Jahres 2017 16 neue Ehrenamtliche gewonnen, Zahlen der Gewinnung schwanken sehr stark
Ende 2017 wurden durch den SkF 133 ehrenamtliche Betreuer begleitet, die 204 Betreuungen führten
Es wurden zehn Bevollmächtigte beraten und unterstützt

Beispiele für geleistete Unterstützung
zu Beginn der Betreuung vor allem: Vermögensverzeichnis und Antragsformulare ausfüllen helfen, klären helfen, wo der Lebensmittelpunkt des Betreuten sein wird, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen in Frage kommen, welche Sozialleistungen es gibt und wo die Anträge zu stellen sind, Grundlagen der Zusammenarbeit mit dem Gericht erläutern, Rechte und Pflichten klären
im weiteren Verlauf treten eher spezielle Fragen zu einzelnen Tätigkeiten, Ansprüchen oder Konflikten auf, häufig im Zusammenhang mit Behörden, Heimen, anderen Angehörigen oder Ärzten
Sprechstunden dienstags und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung
jährlich ein zweiteiliges Einführungsseminar
jährlich zwei Fortbildungsveranstaltungen
jährliches Frühstück mit Austauschmöglichkeit und Schwerpunktthema und / oder Gast
schriftliche Informationen – auch per E-Mail
Servicemappe mit wichtigen Hinweisen, Musterschreiben und –anträgen sowie Checklisten, Broschüren
Begleitung und Vermittlung bei schwierigen Gesprächen