Kreis Höxter/Warburg (red). Der Kreis Höxter weist darauf hin, dass es mit der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erstmals eine bundeseinheitliche Regelung gibt, die auch die Heizöllagerung betrifft. „Es wurden erweiterte Prüfpflichten und Anforderungen an Ölheizungen eingeführt, wodurch in einzelnen Fällen Nachrüstungen nötig werden können“, erläutert Alexander Mikus von der Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft des Kreises Höxter. Was ist neu? Grundsätzlich besteht für Betreiber von Anlagen, in denen mehr als 1.000 Liter Heizöl gelagert werden, die Pflicht, für sämtliche Arbeiten einen zertifizierten Fachbetrieb zu beauftragen. Darüber hinaus wurden die Prüfpflichten für bestehende Anlagen in Trinkwasser-, Heilquellen- und Überschwemmungsgebieten verschärft. Außerdem wurde festgelegt, dass sämtliche Anlagenänderungen gemeldet werden müssen, zudem gelten besondere Anforderungen für Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten. „Zusätzliche Anforderungen für den Betrieb von Heizöltanks in Überschwemmungsgebieten enthält aber auch das Hochwasserschutzgesetz II“, erläutert Mikus. „Zukünftig ist die Errichtung von Heizöltanks in solchen Gebieten nur noch in Ausnahmefällen erlaubt und bestehende Anlagen sind bis spätestens 2023 hochwassersicher nachzurüsten.“ Der Kreis Höxter als zuständige Behörde überwacht die Einhaltung der Fristen, erfasst zeitnah alle relevanten Anlagen und informiert die Betreiber von Anlagen, bei denen die neuen Regelungen anzuwenden sind, schriftlich über die notwendigen Änderungen. Ansprechpartner bei Fragen ist Alexander Mikus, Telefon 05271/965- 4469 oder E-Mail:
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Neue gesetzliche Regelungen für Besitzer von Ölheizungen
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