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Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten
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Birgit Rothenberg vom (FB V Finanzen) mit Yorkshire-Mischling Monty (8), der die neue Hundesteuermarke der Stadt Warburg am Halsband trägt.

Warburg (red). Für das Halten von Hunden wird in deutschen Städten eine jährliche Steuer erhoben. Voraussetzung für die Erhebung ist die Anmeldung der Tiere bei der Stadtverwaltung. Auch die Bürgerinnen und Bürger der Hansestadt Warburg sind verpflichtet, ihren Hund der Verwaltung zu melden.

Nicht jeder Hundehalter kommt seiner Pflicht nach. Dies bringt eine Steuerungerechtigkeit für diejenigen mit sich, die ihre Hunde korrekt angemeldet haben. Die Stadt Warburg fordert daher alle Hundebesitzer auf, ihrer Pflicht nachzukommen und ihr Tier/ihre Tiere anzumelden.

Die Hundesteuer ist gestaffelt. Der Steuersatz in der Hansestadt Warburg beginnt bei 90,00 € Euro im Jahr für einen Hund, 2 Hunde kosten je Tier 125,00 € pro Jahr. Ab 3 Hunden erhöht sich die Steuer auf 155,00 € pro Tier pro Jahr.

Hundesteuermarke muss sichtbar getragen werden

Nach Anmeldung des Hundes bekommen Halter eine Hundesteuermarke. Die Hundesteuermarke muss sichtbar am Halsband des Tieres befestigt werden. Bei Verlust der Marke sind Ersatz-Marken im Bürgerbüro gegen eine Gebühr von 3,50 € erhältlich.

Wer seinen Hund nicht anmeldet, muss mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Außerdem können Bußgelder bis zu 5.000 € je Verstoß erhoben werden.
Die Hansestadt Warburg behält sich vor, in nächster Zeit diesbezüglich Kontrollen durchzuführen.

Genehmigungspflicht für einige Rassen und Größen

Nach dem Landeshundegesetz NRW besteht für Hunde, die im ausgewachsenen Zustand eine Widerrist-Höhe von mind. 40 cm und/oder ein Gewicht von mind. 20 kg haben und/oder einer bestimmten, als gefährlich eingestuften Rasse angehören, eine Anzeige- bzw. eine Antrags- und Genehmigungspflicht beim Ordnungsamt der Stadt Warburg. Für diese Tiere ist unter anderem das Ablegen einer Sachkundeprüfung notwendig.
Einige Tierärzte in der Hansestadt Warburg und Umgebung bieten die Abnahme dieser Prüfung an und können, bei Bestehen, die Bescheinigung ausstellen.
Die Bescheinigung über die Sachkundeprüfung muss dem Antrag der Anmeldung in Kopie beiliegen.

Infokasten:

  • Für die Anmeldung eines Hundes muss ein PDF-Formular mit Angaben über den Halter und das Tier ausgefüllt werden.
    Zu finden ist das Formular auf der Website der Hansestadt Warburg unter: www.warburg.de im Bereich Rathaus: Bürgerservice.
  • Den Antrag nimmt der Bürgerservice der Hansestadt Warburg (Bahnhofstraße 28) entgegen.
    Alternativ kann der Antrag per Post, oder eingescannt per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. geschickt werden.
  • Ansprechpartner:

           Melissa Jochheim (Ordnungsverwaltung)
           E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.    Telefon: 05641 – 92 1206

Foto: Stadt Warburg

 

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