Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Samstag, 19. Oktober 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
von rechts: Die Fachkräfte des SkF Jessica Schnaase, Claudia Stuhldreier-Müller, Gerburg Wiemers und Rechtsanwältin/Notarin Monika Kriwet

Warburg (red). Bis zum 17. Oktober 2021 führten Norbert W. und seine Frau Hannelore ein unbeschwertes Leben. Beide standen mit beiden Beinen fest im Leben. Ihre zwei Söhne waren bereits erwachsen und so nutzten sie die Zeit, um viel zu reisen und die Welt zu erkunden. Am Morgen des 17. Oktobers fühlte sich Norbert nicht gut und legte sich nach dem Frühstück nochmal hin. Als seine Frau nach einiger Zeit nach ihm schaute, war er plötzlich nicht mehr ansprechbar und sie rief den Notruf...
Damit begann ein langer, steiniger Weg für die Familie. Wenig später im Krankenhaus stellte sich heraus, dass er einen schweren Schlaganfall erlitten hatte. Sein Zustand war kritisch, er selbst war nicht ansprechbar. Es mussten diverse, teilweise weitgehende Entscheidungen getroffen werden, Zustimmungen zu Operationen und weitere medizinische Maßnahmen mussten gegeben werden. Im Anschluss an den Krankenhausaufenthalt war eine Rehabilitationsmaßnahme notwendig, Anträge mussten gestellt und Gelder beantragt werden. Entgegen der häufig bestehenden Meinung, konnte seine Ehefrau nicht uneingeschränkt für ihn handeln, als er es selbst nicht mehr konnte. Aber wer kann in einer solchen Situation rechtskräftig für einen handeln? Wie kann man vorsorgen? Welche Verfügungsarten gibt es? Wann sind sie gültig? Was ist beim Abfassen einer Vollmacht zu beachten? Welche Maßnahmen muss sich ein Bevollmächtigter vom Amtsgericht genehmigen lassen?

Unter dem Motto „Wir sind da - für noch mehr Selbstbestimmung“ möchte der Sozialdienst kath. Frauen e.V. in Warburg (SkF) in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwältin Frau Monika Kriwet am 12. Oktober ab 18:30 Uhr im Haus Böttrich in Warburg zu genau diesen Themen informieren. Frau Kriwet ist seit vielen Jahren Rechtsanwältin und Notarin in einer Kanzlei in Borgentreich und berät und unterstützt Menschen beim Verfassen von Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Sie wird an diesem Abend einen Überblick über Vorsorgemöglichkeiten geben und im Anschluss für Fragen und einen Austausch zur Verfügung stehen. Auch das Ehegattenvertretungsrecht soll an diesem Abend thematisiert werden. 

Der Abend richtet sich an alle Interessierten, die wissen möchten, wie man rechtssicher und selbstbestimmt für den Fall vorsorgen kann, wenn man selbst nicht mehr oder nicht mehr allein handeln kann. Der SkF bittet um Anmeldung bis zum 10.10.2023 unter 05641/7478280 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

Der SkF Warburg bietet als anerkannter Betreuungsverein Beratung, Fortbildung und Unterstützung für ehrenamtliche Betreuer und bevollmächtigte Personen. Die Fachkräfte des Vereins sind dienstags und freitags zwischen 9.00 und 12.00 Uhr unter der genannten Telefonnummer zu erreichen. Menschen, die sich für die Betreuungsarbeit interessieren und sich informieren wollen, können sich ebenfalls dort melden.

Foto: SkF Warburg

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Steinheim/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Steinheim/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255