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Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten
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Nordrhein-Westfalen (red). Das NRW-Innenministerium hat die Personalverteilung für die 50 Polizeibehörden des Landes Nordrhein-Westfalen festgelegt. Dazu erklärt der Landtagsabgeordnete Matthias Goeken: 

„Die NRW-Koalition ist angetreten mit dem erklärten Ziel, Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen. Und dieses Versprechen setzen wir Schritt für Schritt um. Die Zahl der Straftaten ist seit Jahren rückläufig, im vergangenen Jahr gab es insbesondere einen Rückgang bei Straßenkriminalität und Gewaltdelikten. Uns ist wichtig, dass diese positive Entwicklung nachhaltig ist. Deshalb freuen wir uns, dass erneut mehr Polizei auf die Straßen unseres Landes kommt. 

Es ist wichtig und gut, dass die Kreispolizeibehörde Höxter in diesem Jahr insgesamt 6,22 Stellen mehr bekommt. Hierunter fallen sowohl Polizeivollzugsbeamte als auch Regierungsbeschäftigte. So waren es im Jahr 2016 noch 226 Beschäftigte und heute sind es 244. Die Kreispolizeibehörde Höxter wird durch die neuen Stellen kontinuierlich verjüngt. Vor einigen Jahren war sie noch die Dienststelle mit den höchsten Altersdurchschnitt in ganz Nordrhein-Westfalen. 

Durch die massiven Investitionen in zusätzliches Personal wird die Polizei in Nordrhein-Westfalen insgesamt eine personelle Stärkung erfahren. Für die operative Aufgabenwahrnehmung stehen nun deutlich mehr personelle Ressourcen zur Verfügung. Im Haushalt 2022 sind weitere rund 700 zusätzliche Stellen für ganz Nordrhein-Westfalen vorgesehen. 

Die Beamtinnen und Beamten sind wichtigster Baustein unserer Null-Toleranz-Politik, mit der wir NRW Stück für Stück sicherer für alle machen. Deshalb haben wir nicht nur ihre Zahl erhöht, sondern auch ihre Ausrüstung verbessert und ihnen mit dem neuen Polizeigesetz die nötigen Handlungsbefugnisse zur Verfügung gestellt.“ 

Hintergrund: Bis zum Jahre 1996 gab es kein an objektivierten Maßstäben ausgerichtetes Verteilsystem der Polizeikräfte in Nordrhein-Westfalen. Die Verteilung erfolgte aufgrund politisch gesteuerter Parameter. Ab 1996 erfolgte die Verteilung aufgrund der sogenannten „Belastungsbezogenen Kräfteverteilung (BKV)“. Das Verfahren der BKV folgt dem Anspruch, dass sich Polizei dort konzentriert, wo die größten Anforderungen bestehen. Deshalb wird jährlich, nach belastungsbezogenen Kriterien die Grundlage für das im Nachersatzverfahren zu verteilende Personal festgelegt.

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