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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
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Wer in der Woche nachts im Kreis Hu00f6xter ein Taxi benu00f6tigt, muss das ku00fcnftig bis spu00e4testens 22 Uhr mit einem Unternehmen vereinbart haben. Symbolfoto: Pixabay

Kreis Höxter/Warburg (red). Wer in der Woche nachts im Kreis Höxter ein Taxi benötigt, muss das künftig bis spätestens 22 Uhr mit einem Unternehmen vereinbart haben. Die Taxiunternehmen sind ab dem 1. Dezember von ihrer Betriebs- und Bereitstellungspflicht für die Zeit von sonntags bis donnerstags jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages befreit. Darauf weist der Kreis Höxter hin. Aufgrund der neuen Regelung fällt die Rufbereitschaft für die Taxiunternehmen zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages in der Woche weg. „Vorbestellte Fahrten sind in dieser Zeit aber weiterhin möglich“, erklärt Matthias Kämpfer, Leiter des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Straßenverkehr des Kreises Höxter. Am Wochenende bleibt die Betriebs- und Bereitstellungspflicht für Taxen in der Nacht im bisherigen Umfang weiterhin bestehen. Damit reagiert der Kreis Höxter auf die erschwerten Bedingungen der Taxi-Branche. „Viele Entwicklungen haben in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass sieben Taxibetriebe im Kreis Höxter geschlossen haben und 16 Taxikonzessionen zurückgegeben oder nach Ablauf der Gültigkeit nicht mehr wiederbeantragt wurden. Als Gründe wurden von den Unternehmen unter anderem die Schließung von Gastronomiebetrieben, das veränderte Nutzungsverhalten potentieller Fahrgäste und Personalmangel genannt“, erläutert Kämpfer. Um zu verhindern, dass noch weitere Unternehmen ihren Dienst aus wirtschaftlichen Gründen einstellen müssen, befreit der Kreis Höxter die Betriebe von der Pflicht, innerhalb der Woche nachts Rufbereitschaft sicherstellen zu müssen. „Die Unternehmen haben in einem Gespräch erläutert, dass diese Zeit für sie wirtschaftlich enorm belastend sei, da nur sehr selten Fahrten angefordert würden. Gleichzeitig müsse aber Personal eingesetzt und bezahlt werden, um die Betriebs- und Bereitstellungspflicht zu erfüllen“, sagt Fachbereichsleiter Kämpfer. „Kurz gesagt: Die Kosten des nächtlichen Bereitschaftsdienstes stehen in der Woche in keinem Verhältnis zu den Einnahmen.“ Die Einschränkung dieser Pflicht für Taxiunternehmen geschieht in einem einjährigen Pilotprojekt. Dabei werden Anfragen nach Beförderungsfahrten für diesen Zeitraum gesammelt ebenso wie die Beschwerden aus der Bevölkerung. Diese können per E-Mail an die zuständige Ansprechpartnerin beim Kreis Höxter, Hildegard Speith, an die Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.gesendet werden. „Anhand dieser Daten wird dann entschieden, wie es nach dem Ablauf des Pilotprojekts weitergeht“, erklärt Fachbereichsleiter Kämpfer.

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