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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
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Wegen des Verstou00dfes gegen das Betu00e4ubungsmittelgesetz in 13 Fu00e4llen musste sich eine 27-ju00e4hrige Warburgerin jetzt vor dem Warburger Schu00f6ffengericht verantworten. Foto: Hubert Ru00f6sel

Warburg (Rö). Wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in 13 Fällen musste sich eine 27-jährige Warburgerin jetzt vor dem Warburger Schöffengericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte die Angeklagte, von 2016 bis 2018 mit Betäubungsmitteln wie Haschisch, Cannabis und Marihuana gehandelt sowie diese konsumiert, abgegeben und teilweise hergestellt zu haben. In acht Fällen geschah die Abgabe sogar an einen jugendlichen Drogenkonsumenten. Mit den Erlösen aus den Drogengeschäften versuchte die alleinerziehende Mutter eines vierjährigen Kindes, ihre wirtschaftlichen Verhältnisse aufzubessern. Dass sie sich dabei auf einem schmalen und gefährlichen Grad bewegte, wurde der jungen Mutter erst mit einem Schlag bewusst, nachdem im Herbst 2018 die Polizei zu einer Wohnungsdurchsuchung angerückt war und dabei zahlreiches Beweismaterial sicherstellen konnte. Vor Gericht zeigte sich die Angeklagte geständig. Dadurch konnte die Zeugenvernehmung wesentlich eingeschränkt werden. Für einen der geladenen Zeugen gibt es allerdings noch ein teures Nachspiel. Weil er unentschuldigt nicht zum Termin erschienen war wurde er vom Gericht mit einem Ordnungsgeld von 300 Euro belegt. Eine Freundin der Angeklagten als weitere Zeugin hatte zunächst große „Erinnerungslücken“. Nach eindringlichen Erläuterungen des Gerichts auf mögliche Folgen für sie, kehrten die Erinnerungen zurück, und es kam zu klärenden Aussagen. In einer Sitzungsunterbrechung nach der Beweisaufnahme zogen sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung zur Beratung zurück. Als Ergebnis der Beratung stand die vorläufige Einstellung von vier Anklagepunkten – also blieben noch neun Anklagepunkte bestehen. Staatsanwältin V. Spieker forderte daraufhin eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten und 1200 Euro Geldstrafe. Verteidiger Rechtsanwalt K. Hofheinz plädierte dagegen auf eine Bewährungsstrafe ohne Geldauflage wegen der eh angespannten wirtschaftlichen Lage seiner Mandantin. Richter Stephan Schneyer verkündete das Urteil: ein Jahr und acht Monate Gesamtstrafe, die auf vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Eine Geldauflage wurde ausgesetzt, bleibt aber vorbehalten. Weiterhin trägt die Angeklagte die Verfahrenskosten. Zu Gunsten der Angeklagten sprach, dass sie sich geständig zeigte, bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten ist, sich vom Drogenkonsum abgewendet und eine Ausbildungsstelle angetreten hat. Da alle Beteiligten auf Rechtsmittel verzichteten, wurde das Urteil rechtskräftig.



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