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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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Fu00fcr die Besitzer von Waffen und Munition im Kreis Hu00f6xter ergeben sich wichtige u00c4nderungen, die nach Verku00fcndigung im Bundesgesetzblatt seit heute, Donnerstag, 6. Juli, ihre Gu00fcltigkeit haben. Symbolfoto: Pixabay

Kreis Höxter/Warburg (red). Für die Besitzer von Waffen und Munition im Kreis Höxter ergeben sich wichtige Änderungen, die nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt seit heute, Donnerstag, 6. Juli, ihre Gültigkeit haben. Der Bundestag hatte Mitte Mai einen Gesetzentwurf zu Änderungen des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften beschlossen. Davon betroffen ist insbesondere die sachgerechte Aufbewahrung von Schusswaffen. Zukünftig gelten höhere Sicherheitsstufen für die Aufbewahrung der Waffen und der Munition. Für die bisher genutzten Waffenschränke, die den alten Erfordernissen entsprachen, gilt eine Besitzstandswahrung. Anders ist dies nur dann, wenn das Behältnis nach Inkrafttreten der Gesetzesnovelle den Besitzer gewechselt hat. Das bedeutet beispielsweise, dass zukünftig in Erbfällen die Waffenschränke nicht übernommen werden können und die Erben sich gegebenenfalls neue Sicherheitsbehältnisse anschaffen müssten. Ebenfalls neu ist, dass auch erlaubnisfreie Waffen und Munition ab sofort in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden müssen. Zudem wird es für den befristeten Zeitraum von zwölf Monaten ab Inkrafttreten des Gesetzes möglich sein, "straffrei" illegal besessene Waffen aller Art und Munition bei den Waffen- und Polizeibehörden abzugeben.

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