Warburg (red). Die Immobilienbesitzer im Warburger Land erhalten in diesen Tagen ihre Grundsteuerbescheide. Die Veränderungen bei den Beträgen rufen bei vielen Menschen Unverständnis hervor, stellt die CDU-Fraktion fest. Das zeigt sich in den Sozialen Medien, aber auch in persönlichen Gesprächen, die geführt werden. Oftmals wird der Kommunalpolitik vorgeworfen, die Grundsteuer erhöht zu haben, um gestiegene Ausgaben der Kommune zu decken. Das stimme jedoch nicht, so die CDU-Fraktion in einer Pressemitteilung.
CDU-Fraktionsvorsitzender Hubertus Kuhaupt macht dies unter anderem daran fest, dass der Planansatz für die Grundsteuer im Haushaltsplanentwurf 2025 der Hansestadt Warburg unverändert bei 4,35 Mio. Euro liegt und somit dem Grundsteueraufkommen von 2024 entspricht. Um dieses Grundsteueraufkommen zu erreichen, musste der Warburger Stadtrat den Hebesatz anpassen, da sich die Grundstückswerte vieler Grundstücke unterschiedlich entwickelt haben.
Die notwendige Neubewertung der Grundstücke resultiert aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018. Hier wurde festgestellt, dass die bisherige Grundsteuerberechnung aufgrund veralteter Erhebungsdaten nicht die Wertenwicklung von Immobilien berücksichtige. Sie stellte damit einen Verstoß gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes dar und war somit verfassungswidrig.
Das von NRW übernommene Bundesmodell – entwickelt vom damaligen Bundesfinanzminister Olaf Scholz - sollte die Verfassungswidrigkeit beseitigen. Die Finanzämter haben die Grundlagen zur Wertermittlung bei den Immobilienbesitzern abgefragt und individuell einen neuen Grundsteuermessbetrag festgesetzt.
Durch unterschiedliche Bewertungsmethoden, führt das Bundesmodell jedoch zu starken Wertschwankungen zwischen Wohngrundstücken, gemischt genutzten Grundstücken und Nichtwohngrundstücken mit der Folge, dass viele Grundstücke im Wert sanken, viele andere aber zu höheren Grundsteuerwerten und somit höheren Grundsteuermessbeträgen führten. Die Stadt hat auf diese Wertermittlungen keinen Einfluss.
Der Rat der Stadt legt den sogenannten Hebesatz fest, der als Multiplikator für den jeweiligen individuellen Grundsteuermessbetrag gilt. Für die ab 2025 geltende Grundsteuer wurde dieser Hebesatz vom Land NRW grundlegend neu berechnet. Mit dem durch den Rat festgelegten Hebesatz werden alle Immobilienwerte gleichbehandelt. Das Grundsteueraufkommen der Stadt bleibt unverändert. Die Immobilienbesitzer werden jedoch unterschiedlicher belastet, was letztendlich Ausfluss des Bundesmodell ist.
Die CDU-Fraktion hatte bei der Festsetzung der Hebesätze vorgeschlagen, den vom Land NRW für Warburg berechneten Hebesatz von 787 % auf 745 % zu senken, um aufkommensneutral zu bleiben und eine Abmilderung der Steigerungen zu erreichen. Zudem hat sich die Fraktion aus Gründen der Rechtssicherheit für einen einheitlichen Hebesatz für alle Immobilienarten entschieden. Mit dem Beschluss im Rat wurde auch festgelegt, dass bei zunehmender Rechtssicherheit für das Jahr 2026 eine Prüfung des Verfahrens erfolgen soll, um dann gegebenenfalls eine Differenzierung der Hebesätze zwischen Wohn- und Gewerbeimmobilien vorzunehmen. Damit könnte dann eine finanzielle Entlastung der Eigenheimbesitzer einhergehen, fasst CDU-Fraktionsvorsitzender Hubertus Kuhaupt das Vorgehen seiner Fraktion zusammen.