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Donnerstag, 21. November 2024 Mediadaten
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Warburg (r). Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundbesitz, wie z. B. Wohngrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

Die Feststellungserklärung ist bis zum 31. Oktober 2022 bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen, in dessen Bereich das Grundstück liegt. Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben. Dies ist einfach über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. „Für die Abgabe über ELSTER benötigen die Eigentümerinnen und Eigentümer einen entsprechenden ELSTER-Zugang“, erklärt Herr Christoph Martin, Leiter des Finanzamts Warburg. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich unter www.elster.de registrieren.“

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Eigentümerinnen und Eigentümer, die keinen Zugriff auf die elektronischen Services haben, können bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern.

So unterstützt das Finanzamt Warburg die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Feststellungserklärung Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngrundstücken haben in den letzten Wochen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform von ihrem Finanzamt erhalten. „Mit den Informationsschreiben haben die Eigentümerinnen und Eigentümer Daten und Informationen erhalten, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, so Herr Martin. Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. „Damit stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern den Großteil der benötigten Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung“, betont Herr Martin. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“

Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal hilft beim Ausfüllen der Erklärung. Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann in dem Portal die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in Nordrhein-Westfalen abfragen. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug aufgerufen und anschließend können die Daten in die Feststellungserklärung eingetragen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.

Weitere hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, wie z.B. Erklär-Videos zum Grundsteuerportal, eine Check-Liste und eine ausführliche Klick-Anleitung zum Ausfüllen der Feststellungserklärung in ELSTER stehen auf der zentralen Internetseite www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung. Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Warburg eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter 05641-771-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.

Möglichkeiten der Abgabe:

  • Vordrucke einfach online ausfüllen und abschicken mit ELSTER: www.elster.de 
  • Elektronisch abgeben über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten.
  • Wenn die Online-Abgabe nicht möglich ist: Vordrucke handschriftlich ausfüllen und abgeben: Papier-Vordrucke erhalten Sie in Ihrem Finanzamt.

Unterstützungsangebot der Finanzverwaltung:

  • Ausführliche Informationen, Check-Listen, Ausfüllanleitungen für ELSTER und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal: www.grundsteuer.nrw.de
  • Grundsteuer-Hotline unter 05641-771-1959 (Mo.-Fr. 9 bis 18 Uhr) 
  • Grundsteuerportal (Geodatenportal): 

www.grundsteuer-geodaten.nrw.de 

Hintergrund:

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Mit dem Ende 2019 verabschiedeten sogenannten Bundesmodell hat der Bundesgesetzgeber die gesetzliche Neuregelung geschaffen. In Nordrhein-Westfalen gilt das Bundesmodell, wie in der Mehrzahl der Länder. Ab dem 1. Januar 2025 wird der Grundsteuerwert nach dem neuen Verfahren errechnet und von den Städten und Kommunen an die Grundstückseigentümer übermittelt.

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