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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
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Warburg (red). Die neueste Verordnung des Landes NRW lässt den Einkauf in den Innenstädten wieder zu. Besorgungen aller Art und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen ist unter Einhaltung der Coronaschutzmaßnahmen wieder möglich. Schon vor dem zweiten Lockdown boten die Warburger Händler mit umfangreichen Hygiene- und Sicherheitskonzepten ein sorgenfreies Einkaufserlebnis. Auch bietet Warburg als Mittelzentrum die Möglichkeit den Einkauf unter kontaktärmeren Rahmenbedingungen durchzuführen, als in größeren Städten. Die Kaufmannschaft darf ihre Waren wieder in und vor den Geschäften präsentieren und Kunden nach vorheriger oder direkter Terminvereinbarung vor Ort in die Ladenlokale einlassen. Ein breites Sortiment von Schuhen, Frühjahrsmode, Parfüm, Schreibwaren oder Dienstleistungen, wie der lange ausgebliebene Besuch in Kosmetik-, Tattoo- oder Friseurstudios, erwarten die Kunden im Stadtgebiet.

Zu beachten sind weiterhin die Einhaltung der Hygienemaßnahmen wie z.B. Maskenpflicht, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln oder einer begrenzten Kundenanzahl in den Geschäften. Auch Gartenmärkte dürfen wieder ihre Tore öffnen. Der Baumarkt bleibt zunächst weiterhin für Gewerbetreibende geöffnet, bzw. die Gartenabteilung auch für den Privatkunden sowie der außer Haus Verkauf. Noch warten müssen Freizeiteinrichtungen, wo das Land NRW auch Sonnenstudios drunter fasst. Auch die Gastronomie darf weiterhin nur den außer Haus Verkauf betreiben aber auch hier zeigt das Land NRW nun eine Öffnungsperspektive auf. Eine Lockerung für die Betreibung von Außengastronomie könnte bei einer weiterhin niedrigen Inzidenz unter 50 noch im März folgen.

Die Warburger Geschäftswelt freut sich, über den ersten Schritt zurück zur Normalität und lädt die Kunden nach langer Zeit des Lockdowns zum bummeln und shoppen ein, unter bestmöglichen Sicherheitsbedingungen.

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