Warburg (red). Im Rahmen des Konjunkturpaketes zur Corona-Krise wurde die Umsatzsteuer temporär vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 abgesenkt. Im Bereich der Trinkwasserversorgung gilt der ermäßigte Steuersatz, dieser wurde von 7 % auf 5 % gesenkt. Der Gesetzgeber erwartet durch die Absenkung des Umsatzsteuersatzes eine Stimulierung der Nachfrage und eine Belebung der Konjunktur.
Die Stadtwerke Warburg GmbH wird diese temporäre Umsatzsteuerreduzierung im Bereich der Trinkwasserversorgung vollständig an ihre Kunden weitergeben. Die Abschlagsbeträge für 2020 – beispielsweise aus der letzten Jahresabrechnung 2019- werden unverändert erhoben. Der verminderte Umsatzsteuersatz wird in der Jahresabrechnung 2020 für den gesamten Abrechnungszeitraum (01.01.2020 – 31.12.2020) berücksichtigt. Dies gilt sowohl für Verbrauchs- als auch für Grundpreise.
Es bedarf insbesondere keiner Zwischenablesung des Wasserzählers zum 30.06.2020 – unsere Kunden müssen nicht von sich aus aktiv werden.