Warburg (red). Die digitale Zustellung von Einkommensteuerbescheiden ist die nächste Stufe der Umstellung auf die digitale Übermittlung offizieller Schreiben aus der Finanzverwaltung. „Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger auch ihren Einkommensteuerbescheid papierlos und schnell direkt digital in ELSTER zugestellt bekommen“, sagt Christoph Martin, Leiter des Finanzamts Warburg. „Der Weg von der Abgabe der Steuererklärung bis zum Erhalt des Steuerbescheides ist damit komplett elektronisch möglich. Das hat für die Bürgerinnen und Bürger und für die Finanzämter klare Vorteile.“
Ob der Einkommensteuerbescheid digital bekannt gegeben werden soll, entscheiden die Bürgerinnen und Bürgern selbst. Denn Voraussetzung, um die digitale Bekanntgabe in Anspruch zu nehmen, ist die vorherige elektronische Einwilligung im Online-Portal „Mein ELSTER“ oder im Rahmen einer erteilten Vollmacht an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater – diese bleibt bis zum Widerruf grundsätzlich für alle Steuerarten gültig, kann aber selbstverständlich jederzeit nachträglich geändert werden. Wie Bürgerinnen und Bürger ihren Steuerbescheid über ELSTER digital erhalten können, wird in einem Erklär-Video unter www.finanzamt.nrw.de/vorteile-von-elster zusammengefasst. Mit ELSTER (www.elster.de) profitieren die Bürgerinnen und Bürger beim Ausfüllen ihrer Erklärung von umfassenden Erleichterungen: Viele ihrer Daten werden der Finanzverwaltung bereits elektronisch übermittelt und in ELSTER übertragen. Das gilt bereits für 37 Mitteilungsarten, darunter Lohnsteuerbescheinigungen sowie Mitteilungen über Rentenbezug, Kranken- und Pflegeversicherung und Lohn-ersatzleistungen. Jährlich wird dieses Verfahren erweitert. „Vor Versand der Steuererklärung ans Finanzamt prüft ELSTER die Angaben auf Plausibilität“, ergänzt der Leiter. „Häufig können dadurch Rückfragen der Finanzämter vermieden und die Bearbeitung beschleunigt werden.“
Die Finanzämter in Nordrhein-Westfalen haben Mitte März mit der Bearbeitung der Einkommensteuer für das Jahr 2022 begonnen. Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung 2022 verpflichtet ist, hat dafür noch bis zum 2. Oktober diesen Jahres Zeit.