Warburg (red). Um die Ausgaben der Abwasserbeseitigung zu decken, erhebt das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg (KUW) Gebühren auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW). Die Gebühren werden nach gesetzlichen Kalkulationsvorschriften festgelegt und kommen den Bürgern durch eine leistungsfähige Abwasserentsorgung letztlich wieder zugute. Denn die Mittel, die das KUW über die Gebühren einnimmt, werden ausschließlich für die Aufgaben des Abwasserbereiches wie das Abwasserleitungsnetz und die beiden Kläranlagen in Warburg und Daseburg eingesetzt.
Die Gebühren wurden letztmalig im Jahr 2011 angehoben. Für die Gebühren ab dem Jahr 2023 hat das KUW eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Kalkulation beauftragt. In dem Zuge wurde eine Grundgebühr für die Schmutzwassergebühr eingeführt. Mit der Grundgebühr soll verursachungsgerecht ein Teil der sogenannten Fixkosten (z. B. Abschreibungen, Zinsen, Personalkosten) bei der Schmutzwasserbeseitigung abgerechnet werden.
Für einen Haushalt in einem Einfamilienhaus mit einer durchschnittlichen Abwassermenge von 120 m³ und einer befestigten Fläche von 160 m², ergibt sich durch die Anpassung zum 1. Januar 2023 eine Kostensteigerung in Höhe von 9,47 Euro im Monat (Schmutzwasser 7,60 Euro/Monat und Niederschlagswasser 1,87 Euro/Monat).
Weitere Erläuterungen finden sich in den FAQ zu den Abwassergebühren.
Ab dem 1. Januar 2023 gelten folgende Gebührensätze:
Schmutzwasser:
- Grundgebühr 60,00 €/a
- Abwassergebühr 2,75 €/m³
Niederschlagswasser:
- 0,53 €/m²
Alle notwendigen Informationen können Sie auf der Homepage www.kuw-warburg.de eingesehen werden.