Warburg (r). Für die Jahresverbrauchsabrechnung 2022 werden in der Zeit vom 18. November 2022 bis einschließlich 12. Dezember 2022 die Strom- und Wasserzähler im Stadtgebiet Warburg abgelesen. Der Ableser/die Ableserin kann sich durch einen Ableseausweis in Verbindung mit seinem / ihrem Personalausweis ausweisen. Falls zum Ablesezeitpunkt niemand angetroffen wird oder die Zähler aus anderen Gründen nicht zugänglich sind, wird die Ablesung an einem der folgenden Tage erneut versucht. Hierbei ist es durchaus möglich, dass der Ableser/die Ableserin die Kunden in den Abendstunden oder an den Wochenenden aufsucht. Sollte auch dann eine Ablesung nicht möglich sein, wird eine Ablesekarte hinterlassen. Der Kunde wird dann gebeten, die Zählerstände selbst abzulesen und die ausgefüllte Karte an die Stadtwerke Warburg GmbH zurück zu senden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Stände unter:
Internet: www.stadtwerke-warburg.de/ablesung
E-Mail:
(unter Angabe der Zählernummer und Verbrauchstelle)
Telefon: 0 56 41 / 922-486
bis spätestens 15. Dezember 2022 mitzuteilen. Der Zählerstand zum 31.12.2022 wird unter Berücksichtigung des Ablesestandes anhand einer Hochrechnung ermittelt. Sollten bis zum Jahresende keine Zählerstände vorliegen, wird der Verbrauch für das Jahr 2022 geschätzt. Außerdem möchten wir Sie darüber informieren, dass nicht-plausible Zählerstände, z. B. bei Mehr- oder Minderverbräuchen vom Ableser fotografiert werden müssen.
In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass Wasserzähler vom Anschlussnehmer vor Frost zu schützen sind. Die Zähler sind Nassläufer und dauernd mit Wasser gefüllt. Bei ungeschützten Zählern, die sich in nicht beheizten Räumen befinden (z.B. Neubauten), besteht im Winter sehr leicht die Gefahr des Einfrierens. Wasserverluste durch beschädigte Zähler, sowie die Zähler selbst, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.