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Mittwoch, 27. November 2024 Mediadaten
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v.l. Su00f6ren Spu00f6nlein, Wirtschaftsfu00f6rderer, Rainer Backhaus SPD-Fraktion, Andreas Braunst, AFD-Fraktion, Ju00fcrgen Haas, Leiter Liegenschaften Su00fcdzucker AG, Peter Tewes ehemaliger Werksleiter, Bu00fcrgermeister Tobias Scherf, Beigeordneter Andreas Niggemeyer, Frank Scheffler, CDU-Fraktion, Walter Guntermann, Bauausschussvorsitzender, Michael Stolte, Geschu00e4ftsfu00fchrer GfW Hu00f6xter.

Warburg (red). Der Rat der Hansestadt Warburg hat sich einstimmig und mit Zustimmung aller Fraktionen des Rates für eine Teilnahme an der Initiative Bau.Land.Partner+ des Landes NRW entschieden. Hierzu wird die Hansestadt Warburg in Kürze entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Land NRW und der Südzucker AG betreff des Areals der ehemaligen Zuckerfabrik in Warburg vereinbaren. Dabei hat der Rat der Teilnahme der Hansestadt Warburg am Förderangebot des Landes NRW Bau.Land.Partner+ und dem Abschluss einer entsprechenden Entwicklungsvereinbarung zugestimmt. Ebenso stimmte der Rat dem Abschluss einer notariellen Beurkundung eines konkreten Ankaufsinteresses der Stadt unter Vorbehalt einer späteren endgültigen Entscheidung durch den Rat der Hansestadt Warburg zu.

Das Landesprogramm ermöglicht die Unterstützung der Kommunen bei der Brachflächenentwicklung und der Aktivierung von Flächenpotenzialen, deren Entwicklung bisher an der Wirtschaftlichkeit gescheitert sind. Voraussetzung hierbei ist ein geäußertes Erwerbsinteresse der Kommune und die Verkaufsbereitschaft des Eigentümers. Beides liegt nach intensiven Vorgesprächen seitens der Hansestadt Warburg mit Vertretern der Südzucker AG vor. Man ist sich gegenseitig der Verantwortung für den Standort bewusst, da die Zuckerfabrik über fast 1 ½ Jahrhunderte die Stadt geprägt hat und die Entscheidung zur Schließung im Jahr 2019 ein schwerer Schlag für die Stadt war.

Bürgermeister Tobias Scherf ist es wichtig, dass im weiteren Prozess Chancen und Risiken miteinander abgewogen werden. Durch die Übernahme der Gutachterkosten durch das Land in Höhe von 90 Prozent wird für fundierte Planungen und Standortuntersuchungen gesorgt. Die Wirtschaftlichkeit wird ebenso betrachtet wie die Entwicklung an einer entsprechenden Förderperspektive durch das Land NRW, so dass im Anschluss der Rat abschließend entscheiden kann.

„Ich freue mich, dass die Fraktionen des Rates der Hansestadt Warburg einstimmig diesen Beschluss gefasst haben, um eine weitere Chance der Stadtentwicklung zu nutzen und eine sinnvolle Perspektive für das Gelände der Zuckerfabrik zu schaffen. Wir wollen dabei die Potenziale sehen, die durch die gute Verkehrsanbindung, die Nähe zur Stadt und die dynamische Entwicklung unseres Mittelzentrums vorhanden sind.“, so Bürgermeister Tobias Scherf. Im weiteren Prozess wird nun das Land eine erste Bestandsaufnahme und Ersteinschätzung über das Gelände vornehmen, eine Analyse erstellen, sowie eine Entwicklungsvereinbarung mit der Hansestadt Warburg treffen. Bis zur tatsächlichen Entwicklung des Geländes z.B. hin zu einem Wohnquartier mit Kleingewerbe, Wohnen, Co-Working Spaces oder anderer Ideen sind noch viele Hürden zu nehmen und zahlreiche Akteure einzubinden. Die Stadt ist der GfW (Gesellschaft für Wirtschaftsförderung im Kreis Höxter) und seinem Geschäftsführer Michael Stolte sehr dankbar, dass eine intensive Begleitung im Rahmen des Prozesses erfolgt.

Hintergrund: Am östlichen Rand der Kernstadt Warburg befindet sich das Gelände der Zuckerfabrik Warburg, deren Betrieb Anfang 2019 nach Abschluss der Kampagne dauerhaft eingestellt wurde. Eigentümerin ist die Südzucker AG mit dem Sitz in Mannheim. Angesichts der benachbarten Wohnbebauung im Westen und Südwesten des Geländes bietet sich eine Neunutzung als Wohn- oder Mischgebiet mit allenfalls nicht störendem Gewerbe/Dienstleistungen an. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Bahnhof Warburg mit angeschlossenen Busverbindungen. Die Innenstadt sowie die Arbeitsmöglichkeiten in den nahen Gewerbegebieten sind in wenigen Minuten fußläufig zu erreichen.

Im Flächennutzungsplan und aktuellen Regionalplan ist der Bereich noch überwiegend als GI-Fläche (Industriegebiet für großflächige, auch störende Betriebe) dargestellt. Ein Bebauungsplan liegt noch nicht vor. Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes und anschließender, kommunaler Bauleitplanung ist eine Umwandlung zum Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB) vorgesehen und beantragt. Die Bezirksregierung Detmold hat hierzu bereits Zustimmung signalisiert. Vor einer Realisierung von Neunutzungen sind verschiedene Problemstellungen zu eruieren, zu besprechen und zu lösen. Hierbei handelt es sich z.B. um eine Klärung einer möglichen Altlastensituation, der Freimachung des Geländes (Beseitigung bzw. Abriss von Gebäuden, Betriebseinrichtungen, Befestigungen), Wertmittlungen und Vermarktungswege und - optionen. Dies bedarf einer intensiven Kommunikation und Kooperation zwischen der Südzucker AG und der Hansestadt Warburg. Daher hat sich die Hansestadt im März 2021 im Rahmen des 7. Auswahlverfahrens um Aufnahme in die Initiative beworben.

Mit Schreiben vom 2. Juni 2021 hat die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung mitgeteilt, dass der Aufnahme der Hansestadt Warburg als neuer Standort zugestimmt wird. Im Folgenden fanden mehrere Abstimmungs- und Informationsgespräche mit Vertretern der landeseigenen NRW.URBAN statt, denen sich im Oktober 2021 ein gemeinsamer Termin anschloss, an dem auch Vertreter der Südzucker AG teilnahmen. Hierbei wurden die Verfahrensschritte, Rechtsfolgen und spezifische Details des Südzuckergeländes erörtert und seitens der NRW.URBAN dafür geworben, an einer Weiterentwicklung der Initiative, die den Namen Bau.Land.Partner+ trägt, als Pilotprojekt teilzunehmen, zumal diese zusätzliche Vorteile für die Beteiligten mit sich bringt. Seitens der Vertreter der Südzucker AG und von Seiten der Verwaltung wurde grundsätzliches Interesse, am Projekt teilzunehmen -jeweils unter dem Vorbehalt der Gremien-, signalisiert, wobei die Südzucker AG ebenfalls bereit wäre, der Stadt ein Vorkaufsrecht notariell einzuräumen und die Flächen nicht an etwaige andere Interessenten zu veräußern. Sowohl die notarielle Beurkundung des Ankaufsinteresses durch die Stadt als auch des Vorkaufsrechtes durch Südzucker ist Grundvoraussetzung für das Projekt.

Foto Stadt Warburg

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