Warburg (red). Für die Jahresverbrauchsabrechnung 2021 werden in der Zeit vom 19. November 2021 bis einschließlich 13. Dezember 2021 die Strom- und Wasserzähler im Stadtgebiet Warburg abgelesen. Der Ableser/die Ableserin kann sich durch einen Ableseausweis in Verbindung mit seinem/ihrem Personalausweis ausweisen. Falls zum Ablesezeitpunkt niemand angetroffen wird oder die Zähler aus anderen Gründen nicht zugänglich sind, wird die Ablesung an einem der folgenden Tage erneut versucht. Hierbei ist es durchaus möglich, dass der Ableser/die Ableserin die Kunden in den Abendstunden oder an den Wochenenden aufsucht. Sollte auch dann eine Ablesung nicht möglich sein, wird eine Ablesekarte hinterlassen. Der Kunde wird dann gebeten, die Zählerstände selbst abzulesen und die ausgefüllte Karte an die Stadtwerke Warburg GmbH zurück zu senden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Stände unter: Internet: www.stadtwerke-warburg.de/ablesung, E-Mail:
Nicht-plausible Zählerstände, zum Beispiel bei Mehr- oder Minderverbräuchen müssen vom Ableser fotografiert werden. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen, dass Wasserzähler vom Anschlussnehmer vor Frost zu schützen sind. Die Zähler sind Nassläufer und dauernd mit Wasser gefüllt. Bei ungeschützten Zählern, die sich in nicht beheizten Räumen befinden (z.B. Neubauten), besteht im Winter sehr leicht die Gefahr des Einfrierens. Wasserverluste durch beschädigte Zähler, sowie die Zähler selbst, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.