Warburg (red). Die 72. Warburger Oktoberwoche "LIght" findet in diesem Jahr vom 2. bis zum 10. Otober statt.
Programm:
Samstag, 2. Oktober
- Eröffnungstag
- 10 Uhr: 44. Internationaler Oktoberwochen-Volkslauf in der Diemelaue Warburg (Ausschreibung siehe www.warburgersv.de)
- 13 Uhr: Eröffnung des Vergnügungsparks (im Anschluss 30-minütige Freifahrt)
- 13 Uhr: Bosselturnier, Joh.- Conrad-Schlaun-Berufskolleg - Sporthalle
- 17 Uhr: Eröffnungsfeier im Festzelt mit musikalischer Unterhaltung und Begrüßung durch den Bürgermeister der Hansestadt Warburg: Herrn Tobias Scherf mit Anstich des Warburger Urtyps
- ab 20 Uhr: Musik, Tanz und Unterhaltung mit „Promise“ im Festzelt
Sonntag, 3. Oktober
- 11 Uhr: 2. Ökumenischer Gottesdienst auf dem Autoscooter
- 11 Uhr: Frühschoppenkonzert im Festzelt begleitet vom „Warburger Stadt- und Jugendorchester“ und „Andre Gold & Jürgen Mutz
- ab 15 Uhr: Unterhaltung im Festzelt mit Warburger Musikvereinen
- 15 Uhr: 30. Warburger Stundenlauf in der Diemelaue Warburg (Ausschreibung siehe www.warburgersv.de)
- 19.30 Uhr: Meisterkonzert „GERMAN BRASS“ im Pädagogischen Zentrum
Montag, 4. Oktober
- ab 18 Uhr: Unterhaltung im Festzelt mit einem Warburger Musikverein
- ganztägig Familientag auf dem Festplatz
Dienstag, 5. Oktober
- 12 Uhr: 1.000 Portionen Erbseneintopf auf dem Altstadt- und Neustadt-Marktplatz sowie dem Festgelände
- ab 18 Uhr: Unterhaltung im Festzelt mit einem Warburger Musikverein
Mittwoch, 6. Oktober
- ab 18 Uhr: Unterhaltung im Festzelt mit einem Warburger Musikverein
Donnerstag, 7. Oktober
- 14 bis 16 Uhr: „Happy Hour“ bei allen Fahrgeschäften - einmal bezahlen = zweimal fahren - sowie Preisnachlass bei allen Imbissständen und Händlern
- 16 Uhr: 17. Sitzung des Kreistages des Kreises Höxter im Pädagogischem Zentrum
- 17 Uhr: Udo Reineke – Landsatiriker – mit seinem neuen Programm
- ab 18 Uhr: Unterhaltung im Festzelt mit einem Warburger Musikverein
Freitag, 8. Oktober
- ab 19 Uhr: Musik, Tanz und Unterhaltung mit „Impuls“ sowie „Andre Gold“ im Festzelt
Samstag, 9. Oktober
- 11 Uhr: 15. Warburger Unternehmerforum im Pädagogischen Zentrum Veranstalter: Hansestadt Warburg/Stadtwerke Warburg GmbH
- 13 Uhr: 23. Oldtimerfahrt des MSC Warburg e.V. im ADAC Start: Altstadtmarktplatz
- circa 18 Uhr: Siegerehrung im Festzelt
- Line-Dance mit den "Crazy Wild Boots" im Festzelt
- ab 19 Uhr: Musik, Tanz und Unterhaltung mit „Klostergold“ im Festzelt
Sonntag, 10. Oktober
- 10.45: Uhr Erntedank-Gottesdienst in der Stadthalle Warburg
- 11 Uhr: Frühschoppenkonzert im Festzelt mit der Warburger Brauerei Kohlschein und dem Musikverein Scherfede
- ab 14.30: Uhr Unterhaltung im Festzelt mit Spielmanns- und Fanfarenzügen
- 19.45 Uhr: Kinder-Lampionzug mit dem Musikverein Daseburg, angeführt von den Jugendfeuerwehren aus Warburg und Scherfede und dem Jugend-THW, vom Neustadt-Marktplatz zum Schulhof des Hüffertgymnasiums Warburg
- 20 Uhr: Abschluss der 72. Warburger Oktoberwoche am Wachtelpfad, Bereich Schulzentrum- Hüffertgymnasium unter Mitwirkung des Musikvereins Daseburg
- Anschließend Schlussansprache des Bürgermeisters der Hansestadt Warburg und großes Brillant-Höhenfeuerwerk
Hygienekonzept 72. Warburger Oktoberwoche „Light“
Eingang/Ausgang des Festplatzes
Am Eingang des Festplatzes der 72. Warburger Oktoberwoche werden Besucherinnen und Besucher vom Sicherheitspersonal überprüft. Die Nachweise einer Immunisierung beziehungsweise Testung sind einschließlich eines amtlichen Ausweispapieres vorzulegen.
Immunisierung: Testung: Schüler: Kinder:
Vorlage eines entsprechenden Impfnachweises beziehungsweise einer Genesenen Bescheinigung - Negatives Ergebnis eines höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Test. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Die Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, wird kein Zutritt zum Festgelände gewährt.
Auf dem gesamten Festgelände werden 10 qm pro Person zu Grunde gelegt. Die Fläche hat ca. 30.000 qm. Somit ergibt sich eine Obergrenze von 3.000 Personen die sich zeitgleich auf dem Platz befinden dürfen. Eine Überprüfung (Zählung) wird durch den beauftragten Sicherheitsdienst sichergestellt. Das Eingangsportal besteht aus nur einem Eingang und zugleich Ausgang – Hüffertstraße -. Hier werden durch das Sicherheitspersonal die o.a. Überprüfungen vorgenommen. Die Zu- und Abgänge sind entsprechend zu trennen. Ebenfalls wird bei Bedarf weibliches Sicherheitspersonal in diesem Bereich eingesetzt. Drängelgitter werden installiert. Der Eingangsbereich ist mit einem gekennzeichneten Wartebereich zu versehen, so dass der Mindestabstand vom 1,50 m jederzeit gewährleistet werden kann. Das Tragen einer medizinischen Maske ist in diesem Bereich vorgeschrieben. Ein bis zwei Corona-Teststationen außerhalb des Geländes werden in der Nähe des Eingangsbereiches installiert (siehe Kennzeichnung im Plan des Vergnügungsparkes) Im Eingangsbereich stehen Desinfektionsspender bereit. Alle Besucherinnen und Besucher werden darauf hingewiesen, diese zu benutzen. Ist es auf dem Festgelände nicht mehr zu gewährleisten den Mindestabstand von 1,50 m auf Grund der Besucheranzahl einzuhalten, so wird der Eingang entsprechend geschlossen.
In Kassenbereichen, Verkaufs- und Aktionsständen sowie im Bereich der Fahrgeschäfte ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen und die Abstandsregelungen von 1,50 m einzuhalten. Auf dem gesamten Gelände besteht Maskenpflicht sofern die Abstandsregelung von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Den Anweisungen der Fahrgeschäfte und der Verkaufsstände ist Folge zu leisten.
Eingang/Ausgang des Bierzeltes
Das Festzelt hat eine Größe von 1.500 qm. Hier wird eine Obergrenze von 1.000 Personen festgelegt. Am Eingang des Bierzeltes werden Besucherinnen und Besucher vom Sicherheitspersonal überprüft. Die Nachweise einer Immunisierung bzw. Testung sind einschließlich eines amtlichen Ausweispapieres vorzulegen. Zutritt bei Tanzveranstaltungen haben ausschließlich Immunisierte bzw. Genesene. An den anderen Tagen gelten die u.a. geführten Voraussetzungen: Immunisierung: Vorlage eines entsprechenden Impfnachweises bzw. einer Genesenen Bescheinigung
Testung: Schüler: Negatives Ergebnis von einem anerkannten Labor bescheinigten höchstens 48 Stunden zurückliegenden Antigen- oder PCR-Test. Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vornahme eines Coronatests getesteten Personen gleichgestellt. Die Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- oder Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Sollte im Rahmenprogramm des Bierzeltes eine Veranstaltung mit Tanz angeboten werden, ist ein Zutritt ausschließlich unter eines entsprechenden Impfnachweises bzw. einer Genesenen Bescheinigung möglich. Bei einer sonstigen musikalischen Veranstaltung kann der Zugang auch mit einem AntigenSchnelltest gewährt werden. Bei Nichterfüllung der Voraussetzungen, wird kein Zutritt zum Bierzelt gewährt.
Das Festzelt hat ein entsprechendes Außengelände, Sitz- und Stehplätze. Lüftungsmöglichkeiten sind gegeben. Eine Überprüfung (inkl. Zählung) erfolgt durch den Festwirt sowie dem Sicherheitspersonal. Organisation des Geländes
a) Auf die Abstands- und Hygieneregelungen wird auf entsprechenden Aushängen und Schildern hingewiesen. Jedes Geschäft wird entsprechende Hygienespender bereithalten und hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hygiene- und Abstandsregelungen eingehalten werden. Die eingesetzten Desinfektionsmittel müssen mit der Bezeichnung „begrenzt viruzid“ gekennzeichnet sein.
b) Das Gelände ist durch eine Absperrung klar begrenzt.
c) Je nach Geschäftsart werden die Wartebereiche vor Fahrgeschäften, Sanitäranlagen und weiteren Geschäften angepasst.
d) Der Lieferverkehr ist zwischen 08.00 Uhr - 12.00 Uhr möglich. Der Sicherheitsdienst regelt die Zu- und Abfahrt. Personenbezogene Einzelmaßnahmen Das Veranstaltungspersonal, Anbieter und Besucher haben sich an die entsprechenden Regelungen der zu dieser Zeit gültigen Corona-Schutz-Verordnung zu halten.
Das gesamte Personal des Festplatzes (Mitarbeiter der Hansestadt Warburg und der Stadtwerke Warburg GmbH, das Sicherheitspersonal, Schausteller, Imbissbetreiber, Händler, Festwirt etc.) müssen ebenfalls genesen, geimpft oder getestet sein.
Einrichtungsbezogene Maßnahmen
a) Personen mit erkennbaren Symptomen einer Atemwegsinfektion wird der Zugang verwehrt.
b) In Sanitär-, Gemeinschafts- und Pausenräumen sind Händedesinfektionsmittel, Flüssigseife und Einmalhandtücher zur Verfügung zu stellen.
c) Es sind gezielte Maßnahmen zu treffen, um die Belastung von Räumen mit Aerosolen zu minimieren. Alle Räumlichkeiten sind ausreichend zu belüften.
Sanitäre Anlagen
a) Der Zutritt zu den sanitären Anlagen wird von entsprechendem Personal kontrolliert, so dass es nur zu Rückstauungen außerhalb der Anlage kommen kann.
b) Dieser Rückstau wird mit Bodenmarkierungen für den nötigen Mindestabstand vorbereitet. Das Reinigungspersonal der sanitären Anlagen desinfiziert regelmäßig die jeweiligen Griffbereiche, wie Türgriffe, Wasserhähne etc.
c) Für Handwaschgelegenheiten, wie auch im Sanitärbereich, werden Einmalhandtücher bereitgestellt und eine ausreichende Anzahl von Abfallbehältern um die Stationen vorgehalten und regelmäßig entleert.
d) Sämtliche Sanitäranlagen werden während der gesamten Öffnungszeit von geschultem und eingewiesenem Personal betreut und überwacht.
e) Auch in diesem Bereich wird nochmals durch Hinweisschilder auf das richtige Händewaschen hingewiesen und die Gäste zur Handhygiene angehalten.
f) Im Bereich der sanitären Anlagen ist das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben.
Fahrgeschäfte
a) In den jeweiligen Fahrgeschäften gilt es die Kapazität der Geschäfte soweit anzupassen, dass Abstands- und Hygieneregelungen eingehalten werden können.
b) In der Regel ist die Einrichtung von Abständen nur durch Verringerung der Kapazität darstellbar. Hierzu können beispielsweise bei einem Kinderkarussell, Riesenrad, Musikexpress oder einem Rundfahrgeschäft nur jede zweite Gondel und diese nur mit Einzelpersonen oder familiär zusammengehörenden Gruppen besetzt werden.
c) Eine weitere Maßnahme zum Schutz der Gäste ist durch die Einführung von festgelegten Zu- und Abgängen möglich. Hier kann der Begegnungsverkehr kontrolliert werden und durch die gezielte Platzierung der Gäste durch das Aufsichtspersonal des Betriebes, unnötige Überkreuzungen auf dem Fahrgeschäft vermieden werden. Auch hier gilt es die Gäste durch Aushänge, Durchsagen und Kennzeichnungen über die Regelungen zu informieren und Warteschlangen mit Abstandsregelungen zu versehen.
d) Unabhängig von der Eigenverantwortung der Gäste, muss sichergestellt werden, dass Oberflächen mit häufigen Kontakten regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Hierzu gehören insbesondere Haltebügel und Lenkräder an den Chaisen.
e) Des Weiteren wird in den Wartebereichen, über Aufkleber auf dem Boden gekennzeichnet, wie sich der Besucher richtig im Hinblick auf die Abstandsregelungen zu verhalten hat.
Verkaufs- und Spielgeschäfte
a) An allen Gastronomie- und Verkaufsständen wird Einweggeschirr genutzt, um einen Zweitkontakt zu vermeiden.
b) Die Oberflächen und Spielstellen an den jeweiligen Geschäften werden ständig gereinigt.
c) Für Besucherinnen und Besucher stehen Desinfektionsspender bereit.
d) Vor jedem Geschäft wird ein angemessenes Wegekonzept ausgeschildert und durch Bodenmarkierungen versehen.
e) Zudem werden die Gastrocoronavorgaben eingehalten und ständig kontrolliert. Sollten die o.a. Maßnahmen und Vorgaben nicht eingehalten werden, kann die Stadtwerke Warburg GmbH in Abstimmung mit den zuständigen Ordnungsbehörden eine Schließung des gesamten Festplatzes für 12 Stunden anordnen. Dies wäre auch gegeben, wenn sich nur ein Betrieb nicht an die Vorgaben hält.