Marienmünster/Karlsruhe (red). Im Tötungsfall von Kollerbeck kommt neuer Schwung hinein: Der Fall gehe nun zum Bundesgerichtshof, wie Oberstaatsanwalt Ralf Meyer mitgeteilt hat. Obwohl Ralf Meyer seine Revision nach dem Urteil wieder zurückgezogen hatte, habe hingegen der Verurteilte Rüdiger W. aus Kollerbeck Revision eingelegt. Ende Februar war das Urteil gegen den 54-jährigen Sohn seiner in der Badewanne ertrunkenen damals 79-jährigen Mutter gefallen. Zwei Jahre auf Bewährung hatte Rüdiger W. unter dem Vorsitz von Richter Eric Schülke wegen fahrlässiger Tötung erhalten. Wie bereits mehrfach berichtet wurde, war Rüdiger W. vor dem Landgericht Paderborn angeklagt, seine demente Mutter in der mit Wasser gefüllten Badewanne alleine gelassen zu haben. Sie ging unter und ertrank am 11. August 2020 in der Wanne. Weil das Landgericht in Paderborn nicht zweifelsfrei feststellen konnte, ob eine Tötungsabsicht bestanden habe, verhängten sie eine zweijährige Bewährungsstrafe. Rüdiger W. kam deshalb nach der Untersuchungshaft sofort wieder auf freien Fuß. Nun müsse der Bundesgerichtshof das Urteil als nächstes prüfen, weil der Verurteilte selbst Revision eingelegt hat.

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