Warburg (red). Zur Behebung von Ladenleerständen im Innenstadtbereich Warburgs sollen über das Sofortprogramm Fördertöpfe des Landes NRW genutzt werden. Die Hansestadt Warburg wird sich ausschließlich auf den Förderbaustein „Verfügungsfonds Anmietung“ bewerben.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat mit dem „Nordrhein-Westfalen-Programm I“ 70 Millionen Euro für ein Sofortprogramm zur Stärkung der Innenstädte und Zentren in NRW zur Verfügung gestellt. Kommunen in ganz NRW können bis zum 16. Oktober 2020 einen Antrag für das Förderprogramm des Landes stellen.
„Gerade in diesen herausfordernden Zeiten für den Einzelhandel und unsere Innenstadt möchten wir jede Möglichkeit nutzen, um unser Zentrum weiter zu stärken“, zeigt sich Bürgermeister Michael Stickeln entschlossen. „Mit dem neuen aufgesetzten Sofortprogramm der Landesregierung wollen wir eine kurzfristige Unterstützung schaffen, um Eigentümern und Selbständige noch bessere Rahmenbedingungen zu bieten. Gleichzeitig werden wir ab 2021 auch strategisch neue Wege gehen in dem wir ein umfassendes Quartierskonzept, gemeinsamen mit der Politik, Gewerbetreibenden und Bürgern entwickeln, um unsere Innenstadt noch nachhaltiger und den gegenwärtigen Herausforderungen angepasst, aufzustellen.“
Die Hansestadt Warburg wird daher einen Antrag zur weiteren Attraktivitätssteigerung der Innenstadt stellen. „Das Förderprogramm ermöglicht es uns als Verwaltung, Ladenlokale anzumieten und weiter an potenzielle Interessenten unterzuvermieten“, erklärt Wirtschaftsförderer Sören Spönlein. „Für die Anmietung als Stadt werden Fördermittel eingesetzt, sodass wir Interessenten einen verminderten Mietsatz weiterreichen können.“
Seit Juli beschäftigt sich die Stadtverwaltung Warburg mit dem Programm. Förderfähig sind Ladenlokale bis 300qm Mietfläche. Ausgehend von der Kaltmiete aus der letzten Vermietung sind 70% der Altmiete förderfähig, sodass die Eigentümer auf 30% der vorherigen Mieteinnahmen verzichten müssen. Im Gegenzug können sich Interessenten auf Mietreduzierungen von 60% bis 80% freuen, um Ihre Geschäftsidee in Warburg dauerhaft zu etablieren. Eine Anmietung der Ladenlokale durch die Stadtverwaltung findet nur statt, wenn ein Interessent für ein Ladenlokal gefunden ist und dieses anmieten möchte. Die Dauer des Mietvertrages läuft maximal bis zu 2 Jahren. Danach muss wieder ein neuer Kontrakt zwischen Eigentümer und Mieter geschlossen werden.
„Ähnlich wie im erfolgreichen Pop-Up Konzept erhoffen wir uns durch den finanziellen Anreiz eine erhöhte Anfrage für die Ladenlokale. Gleichzeitig haben wir auch die Möglichkeit, die Ansiedlungen von Geschäften besser nach den derzeitigen Bedarfen in der Stadt zu steuern, in dem wir z.B. keine neuen Friseure, Handyläden oder Spielhallen ansiedeln werden, sondern aus unserer Sicht notwendige Sortimente etablieren möchten.“, so Sören Spönlein.
Erste Vorgespräche mit Eigentümern und Maklern zur Teilnahme am Programm sind bereits geführt worden. Ob Warburg in das Programm aufgenommen wird, ist noch offen. Nach der Antragsstellung muss zunächst abgewartet werden, ob durch die Bezirksregierung Detmold eine Bewilligung erfolgen wird. Falls ein positiver Bescheid zugestellt wird könnte das neue Innenstadtprogramm ab 2021 zur Vermarktung eingesetzt werden.
Für Fragen zum Förderprogramm können Immobilieneigentümer und Interessenten sich an Herrn Wirtschaftsförderer Sören Spönlein wenden.