Kreis Höxter (red). „Ehrenamt stärken. Versorgung sichern“ – so heißt das Förderprojekt des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, mit dem ehrenamtliche Nachbarschaftshilfen und Nahversorgungsinitiativen im ländlichen Raum unterstützt werden sollen. „Es wäre angesichts des großartigen Engagements nur verdient, wenn von den insgesamt fünf Millionen Euro Fördermitteln ein Teil in den Kreis Höxter fließt“, sagt Landrat Friedhelm Spieker. Er appelliert deshalb an die ehrenamtlichen Helfer aus dem Kreisgebiet: „Jetzt ist Schnelligkeit bei der Bewerbung gefragt!“

Das Förderprojekt soll die ehrenamtlichen Helfer unterstützen, die wegen der Corona-Krise ins Straucheln geraten sind. Ihnen soll das Sonderprogramm einen kräftigen Schub geben, erklärt Bundesministerin Julia Klöckner. „Das ist gut angelegtes Geld. Die Angebote sind ein wichtiger Beitrag für attraktive ländliche Regionen. Wenn es um die Lebensmittelversorgung geht, sind sie für viele Menschen existentiell. Wir unterstützen – damit in und nach der Krise weiter geholfen werden kann“, so Klöckner. Beantragt werden kann eine Förderung von bis zu 8.000 Euro.

„Ehrenamtliche Hilfe für Personen, die es in der Corona-Zeit besonders schwer haben, ist von unschätzbarem Wert“, weiß Landrat Friedhelm Spieker. Die unzähligen Initiativen hätten gezeigt, dass die Menschen im Kreis Höxter zusammenhalten. „Insofern sind wir für dieses Förderprogramm dankbar und fühlen uns eng verbunden mit dem Bundesministerium in unserem gemeinsamen Bestreben, ländliche Räume zu stärken.“

Gefördert werden Neuanschaffungen zum Beispiel im Bereich Gesundheitsschutz, wie Schutzmasken, Handschuhe, Desinfektionsmittel, Material für die Selbstmontage von Trennwänden oder deren Anbringen durch Handwerker. Gleiches gilt für den Bereich Transport, wie der Kauf von Fahrrädern, Transportboxen, Kühlboxen, Dienst-Handys und -Tablets und die Anmietung von E-Bikes, E-Rollern, Lastenfahrrädern, Autos oder Transportern. Fördergeld gibt es aber auch im Bereich digitale Ausstattung, wie für Kameraequipment und Headsets mit Mikrofon für das Abhalten von Videokonferenzen und Honorarkosten für Schulungen zum Einsatz von Hard- und/oder Software. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

„Im Gegensatz zu der ebenfalls laufenden Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen müssen die Anträge diesmal aber nicht beim Kreis Höxter gestellt werden, sondern direkt beim Bundesministerium“, erläutert Kreisdirektor Klaus Schumacher. Bewerben können sich eingetragene Vereine, gemeinnützige GmbHs, öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, als gemeinnützig anerkannte Stiftungen des bürgerlichen Rechts sowie genossenschaftlich organisierte Dorfläden und Dorfgaststätten.

Das Bewerbungs- und Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. „Initiativen, die besonders schutzbedürftige Gruppen durch ehrenamtliche Nachbarschaftshilfe und bürgerschaftlich getragene Nahversorgung in ländlichen Räumen unterstützen, reichen in der ersten Stufe eine kompakte Interessenbekundung ein“, erläutert Bernadett Walker, Ehrenamtsmanagerin des Kreises Höxter. Diese Interessenbekundung muss unter anderem Eckdaten zur Initiative, deren Tätigkeitsbereich und der geplanten Maßnahmen enthalten, für die eine Förderung beantragt werden soll. Nur Bewerber, deren Interessenbekundungen die notwendigen Anforderungen vollständig erfüllen, können im späteren Antragsverfahren eine Bewilligung für ihren Förderantrag erhalten. „Die Interessenbekundungen werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt“, weist auch sie darauf hin, dass Eile geboten ist.

Alle weiteren Informationen und das Antragsformular gibt es im Internet unter www.kreis-hoexter.de/4699

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