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Samstag, 30. November 2024 Mediadaten
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Die Eisentru00e4gerbru00fccke soll durch einen Neubau ersetzt werden. Abgerissen werden auch die dahinter liegenden Backsteingebu00e4ude der Signalstelle

Detmold/Warburg (r). Im Planfeststellungsverfahren zur Änderung der Eisenbahnüberführung Desenbergstraße in Warburg beginnt die sogenannte Anhörung. Betroffene und öffentliche Stellen können sich zu dem Vorhaben äußern. Die Bezirksregierung Detmold legt die Planunterlagen zur öffentlichen Einsicht von Montag, 9. September, bis einschließlich Dienstag, 8. Oktober, bei der Bauverwaltung der Hansestadt Warburg, Bahnhofstraße 28 aus. Einwendungen können bis Dienstag, 22. Oktober, erhoben werden. Die DB Netz AG Regionalbereich Mitte ist Vorhabenträgerin für das Projekt. Sie hatte am 7. März beim Eisenbahnbundesamt (EBA) die Planfeststellung zur Änderung der Eisenbahnüberführung Desenbergstraße beantragt. Zuständige Anhörungsbehörde innerhalb dieses Planfeststellungsverfahrens ist die Bezirksregierung Detmold. Das EBA hat die Bezirksregierung Detmold damit beauftragt, das Anhörungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.

Hintergrund des Planfeststellungsverfahrens sind sicherheitsrelevante Schäden an der Eisenbahnüberführung Desenbergstraße. Die DB Netz AG plant daher den Rück- und Neubau der Eisenbahnüberführung. Das neue Brückenbauwerk soll an gleicher Stelle mit ähnlichen Abmessungen errichtet werden. Im Vergleich zur aktuellen Situation können also weitergehende anlagen- und betriebsbedingte Auswirkungen nahezu ausgeschlossen werden.

Eigentumsflächen privater Dritter sind nur vorübergehend während der Bauzeit betroffen. Die Bauzeit wird voraussichtlich vier Jahre umfassen, einschließlich einem Jahr Bauzeitunterbrechung.

„Die Bezirksregierung Detmold wird das in ihrer Zuständigkeit liegende Anhörungsverfahren, insbesondere die Beteiligung der Öffentlichkeit durch die Planauslegung, bürgernah und transparent durchführen“, sagt Jochen Bode, zuständiger Dezernent bei der Bezirksregierung Detmold. Zusätzlich zur Auslegung vor Ort werden die Planunterlagen deshalb auf der Internetseite der Bezirksregierung Detmold veröffentlicht. „Verfahrensrechtlich ist jedoch allein die Auslegung vor Ort maßgeblich“, betont Jochen Bode.

Alle, die von dem geplanten Eisenbahnvorhaben betroffen sind, können bei der Hansestadt Warburg oder direkt bei der Bezirksregierung Detmold schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen erheben. „Die Erhebung einer Einwendung per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur oder als DE-Mail ist möglich. Eine Übermittlung per ‚einfacher E-Mail‘ ist nicht ausreichend“, erklärt Bode. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der ortsüblichen Bekanntmachung der Hansestadt Warburg.

Foto: Hubert Rösel

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