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Freitag, 18. Oktober 2024 Mediadaten
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Zwei Bru00fcder ( 20 und 23) aus Warburg musste sich jetzt vor dem Warburger Amtsgericht verantworten. Symbolfoto: Hubert Ru00f6sel

Warburg (Rö). Weil zwei Brüder (20 und 23) aus Warburg im Mai vorigen Jahres mit der Fahrweise einer 35 jährigen Pkw-Fahrerin aus Brilon auf der A 33 nicht einverstanden waren und sich so sehr darüber ärgerten, dass sie die junge Frau überholten und ausbremsten, musste sich das Brüderpaar jetzt vor dem Warburger Amtsgericht verantworten. Die Anklage lautete wegen Nötigung und Beleidigung gegen Fahrer Andre M. und wegen Beleidigung gegen Beifahrer Rene‘ M. (alle Namen von der Redaktion geändert). Ort des Geschehens war die Bundesautobahn A 33 auf der Abzweigspur zur A 44 Richtung Dortmund. Dort hatte sich zu diesem Zeitpunkt ein Stau gebildet, und die Fahrtgeschwindigkeit der Fahrzeuge war stark reduziert. Ein vor den Brüdern aus Warburg fahrender Pkw erregte deren Aufmerksamkeit und Unbehagen. Nach kurzer Zeit überholten die beiden Männer den Pkw, setzten sich knapp vor diesen und zwangen die Fahrerin zum Anhalten. Dann sprangen die Beiden aus ihrem Fahrzeug und beschimpften die Fahrerin des gestoppten Pkw lautstark. Dabei fielen heftige, beleidigende Worte, wobei „du Schlampe“ noch zu den weniger heftigen Ausdrücken gehörte. Die 35-Jährige verbarrikadierte sich verängstigt vor den Attacken der Männer in ihrem Pkw und hielt mit ihrem Handy die Situation per Fotos fest. In der Beweisaufnahme wichen die Schilderungen vom Tathergang zwischen den Angeklagten und der Zeugin teilweise weit voneinander ab, wobei die Brilonerin noch sichtlich beeindruckt von den heftigen Beschimpfungen, zeitweise nur unter Tränen die Vorfälle schildern konnte. Für Staatsanwältin Klüter bestanden keine Zweifel an den Aussagen der Zeugin - und so lautete ihr Plädoyer: 40 Tagessätze à 15,- Euro plus 6 Monate Führerscheinentzug für Andre M., sowie 20 Tagessätze à 65,- Euro für Rene‘. Die Verteidigung plädierte dagegen auf Freispruch für Rene‘. Bei Andre dagegen beantragte die Verteidigerin die Anwendung des Jugendstrafrechts und eine Sozialstundenauflage. Weiterhin keinen Führerscheinentzug, da ihr Mandant in seiner weiteren Ausbildung auf den Führerschein angewiesen ist. Für die vorsitzende Richterin Insa Menke bestanden ebenfalls keine Zweifel an der Aussage der Zeugin. Sie fand dadurch die Angeklagten überführt und so lautete ihr Urteil: für Andre M. (als Fahrer) wegen Nötigung und Beleidigung - 60 Tagessätze à 15.- Euro (900,-Euro); für Rene‘ wegen Beleidigung – 30 Tagessätze à 65,-Euro (1950.-Euro). Auf eine Führerscheinsperre wurde zu Gunsten des Angeklagten Andre‘ verzichtet, da dieser nach Ansicht des Gerichts in der langen Zeitphase seit der Tat nicht wieder verkehrstechnisch auffällig wurde. Zur Anwendung kam das allgemeine Strafrecht. Da von allen Beteiligten auf Rechtsmittel verzichtet wurde, erlangte das Urteil noch im Gerichtssaal Rechtskraft.

 

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