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Sonntag, 29. Dezember 2024 Mediadaten
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Das Bild zeigt eine Fahrzeugschleuse, die von der Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft NRW im Rahmen der u00dcbung eingerichtet wurde. Foto: Kreis Hu00f6xter

Kreis Höxter/Peckelsheim (red). Kreisveterinäre aus 16 westfälischen und niedersächsischen Kreisen nahmen auf Einladung des Kreises Höxter an einer Tierseuchenübung in einem landwirtschaftlichen Betrieb in Peckelsheim teil. Mit dabei waren auch Akteure aus der Landwirtschaft. „Große Sorgen bereiten uns die aktuellen Ausbrüche der afrikanischen Schweinepest in Belgien. Das Seuchengeschehen rückt über Grenzen hinweg immer näher“, erklärt der Leiter des Veterinärdienstes des Kreises Höxter, Dr. Jens Tschachtschal. Dies zeige, wie wichtig die kreisübergreifende Zusammenarbeit und regelmäßige Übungen sind. „Beim Ausbruch einer Tierseuche sind sehr schnell umfangreiche Maßnahmen notwendig. Das stellt die zuständigen Veterinärämter personell und organisatorisch vor große Herausforderungen“, betont Dr. Tschachtschal. Deshalb haben die 16 Veterinärämter bereits vor 15 Jahren ein Abkommen zur wechselseitigen Unterstützung beim Ausbruch einer hochansteckenden Tierseuche, wie Afrikanische Schweinepest, Maul- und Klauenseuche oder Geflügelpest, geschlossen. Einmal im Jahr treffen sich die Vertreter der kooperierenden Veterinärämter zum fachlichen Austausch und zu Schulungsübungen in einem der beteiligten Kreise. Das aktuelle Übungsszenario bei einem Landwirt in Peckelsheim sah vor, einen Großtierbestand zügig zu räumen, den Stall zu reinigen und zu desinfizieren, um so eine weitere Seuchenausbreitung zu verhindern. „Das alles muss unter strenger Einhaltung der tierschutzrechtlichen und seuchenhygienischen Vorgaben erfolgen“, stellt Dr. Tschachtschal klar. Organisiert und begleitet wurde die Veranstaltung vom Veterinärdienst des Kreises Höxter in Zusammenarbeit mit der Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft aus Münster, die Landwirte bei einem Seuchenausbruch dabei unterstützt, die vom Veterinäramt angeordneten Maßnahmen umzusetzen. „Mit den Übungen trainieren wir die Einsatzbereitschaft und bleiben auf dem neuesten Wissensstand“, erläutert der Geschäftsführer der Gesellschaft, Christian Stoll. „Mit der Tierseuchen-Vorsorge steht Landwirten und Veterinärbehörden ein verlässlicher und kompetenter Partner zur Seite“, stellte Dr. Tschachtschal fest.

Afrikanische Schweinepest (ASP)
An der hochansteckenden Afrikanischen Schweinpest (ASP) können Wild- und Hausschweine erkranken. Für Menschen besteht keine Gefahr. Das Einschleppen der Seuche hätte jedoch außerordentliche Folgen für die heimische Landwirtschaft. Der Absatz von Schweinefleisch würde einbrechen, Sperrmaßnahmen wären notwendig. Praktische Probleme bereitet insbesondere die Bekämpfung der Seuche innerhalb der Wildschweinpopulation. Deshalb stellt eine hohe Wildschweindichte, wie sie hier im Kreis Höxter vorhanden ist, auch ein hohes Risiko dar.


Was Jäger tun können:
„Wichtig ist es, die Wildschweinbestände durch eine intensive Bejagung zu reduzieren“, verweist Dr. Tschachtschal auf die Verantwortung der Jägerschaft, aktiv zur Vorbeugung beizutragen. „Für die Früherkennung eines möglichen Ausbruchs ist es notwendig, tot aufgefundene und krank erlegte Wildschweine labordiagnostisch auf den ASP-Erreger zu untersuchen“, appelliert er an die Jagdausübungsberechtigten. Sie seien verpflichtet, solche Fälle beim zuständigen Veterinäramt umgehend zu melden und die notwendigen Proben für die Untersuchung zu entnehmen.


Was Landwirte tun können:
Landwirte sind dafür verantwortlich, in ihren Tierbeständen für Biosicherheit zu sorgen, um eine Einschleppung von Tierseuchenerregern zu verhindern. Da ASP von Wildschweinen auf Hausschweine übertragen werden kann, muss jeglicher Kontakt unterbunden werden. Schweine in Auslauf- und Freilandhaltungen müssen durch Doppelzäune geschützt werden. „Futter und Einstreu müssen wildschweinsicher gelagert werden“, betont der Kreisveterinär. Ziel ist es, auch indirekte Übertragungsrisiken auszuschließen. Dazu gehört es auch, beim Betreten eines Schweinestalls Schutzkleidung zu tragen und für Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten zu sorgen. In großen Betrieben sind eine Hygieneschleuse und ggf. auch eine Einzäunung erforderlich. „Das Risiko einer Einschleppung bei Wildschweinen können wir sicher nur begrenzt beeinflussen“, resümiert Dr. Tschachtschal. „Ein Überspringen des Erregers auf Hausschweine kann aber durch konsequente Einhaltung der Biosicherheitsvorgaben verhindert werden“, appelliert der Veterinäramtsleiter an die landwirtschaftlichen Tierhalter.



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