Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Freitag, 27. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Abpumpen von Wasser aus Bu00e4chen, u2028Flu00fcssen und Seen kann teuer werden. Symbolfoto: Pixabay

Kreis Höxter/Warburg (red). Die Hitzewelle hat Deutschland fest im Griff. Gerade in dieser extremen Trockenheit wird immer wieder beobachtet, dass Bürgerinnen und Bürger Wasser in größeren Mengen aus Bächen und Flüssen abpumpen, um ihre Gärten zu bewässern. „Damit schaden sie den Tieren und Pflanzen, die in und an unseren heimischen Gewässern leben“, erklärt Dr. Kathrin Weiß, Leiterin der Abteilung Umweltschutz beim Kreis Höxter, der als untere Wasserbehörde für den Schutz von Gewässern zuständig ist. Außerdem verstoßen sie gegen das Wasserhaushaltsgesetz und begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit hohen Geldbußen geahndet werden kann. „Einige Bäche und Flüsse führen derzeit so wenig Wasser, dass viele Tiere im und am Gewässer unter der Wasserknappheit sehr zu leiden haben“, betont Dr. Kathrin Weiß. Sie appelliert daher an die Bürgerinnen und Bürger, dafür zu sorgen, dass jeder einzelne seinen Beitrag zur Erhaltung der Umwelt leistet, indem die Pflanzen im Garten nicht mit Bachwasser bewässert werden. Hierfür sollte das in den nassen Monaten gesammelte Regenwasser genutzt werden. Wenn das nicht reicht, ist die sparsame Verwendung von Trinkwasser angeraten. Gesetzlich erlaubt ist lediglich das Abschöpfen von Bachwasser in kleinen Mengen mit Handschöpfgefäßen, wie Eimern oder Gießkannen. „Bei der anhaltenden Hitze und Trockenheit sollte aber auch darauf verzichtet werden, um ökologische Schäden zu verhindern“, wirbt sie um Verständnis. Nur in Ausnahmefällen, wenn vorher eine wasserrechtliche Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde erteilt wurde, ist es zulässig, aus einem oberirdischen Gewässer durch Abpumpen oder Anstauen Wasser zu entnehmen. Aber auch Inhaber derartiger Erlaubnisse sind zurzeit gefordert, mit Rücksicht auf die Trockenheit nur äußerst sparsam Wasser zu entnehmen. Fragen hierzu beantwortet Heinz Schäfer vom Kreis Höxter als Untere Wasserbehörde unter der Telefonnummer 0 52 71 / 965 – 44 61.

 

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Steinheim/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Steinheim/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255