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Donnerstag, 13. März 2025 Mediadaten
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Die große Baumgemeinschaftsgrabanlagen (BaumGGA) auf dem Warburger Stiepenfriedhof, auf der bis zu 24 Grabstellen angelegt werden können.

Warburg (red). Während in der Vergangenheit die Sargbestattung die vorherrschende Bestattungsform war, hat sich in den vergangenen Jahren ein Trend hin zur Feuerbestattung entwickelt. Mit einem erweiterten Angebot an Bestattungsformen reagiert das Kommunalunternehmen Warburg auf diese Entwicklung.

„Der Trend hin zur Feuerbestattung ist seit Jahren wahrnehmbar. Die traditionelle Sargbestattung macht inzwischen lediglich 30 % der gewünschten Bestattungsform aus“, erklärt Leander Sasse, Geschäftsführer des Kommunalunternehmens Warburg. Um der Nachfrage aus der Bevölkerung gerecht zu werden, habe man in den vergangenen Jahren ein Entwicklungskonzept für die Friedhöfe erarbeitet und nun das Bestattungsportfolio entsprechend erweitert.

„Mit dem Angebot ansprechender Gemeinschaftsgrabanlagen kommen wir dem Wunsch nach modernen Bestattungsformen nach“, ergänzt Bürgermeister Tobias Scherf. Die Gemeinschaftsgräber seien zudem für die Angehörigen pflegeleicht gestaltet, da die Grabpflege ausschließlich vom Personal des Kommunalunternehmens Warburg (KUW) übernommen werde.

Urnengemeinschaftsgrabanlagen mit mittiger Stele
Zu den neu angebotenen Bestattungsformen gehören die Baum- und Urnengemeinschaftsgrabanlagen. Diese ersetzen die bekannten Urnenrasengrabstätten.

Die quadratischen Urnengemeinschaftsgrabanlagen (UGGA) sind mit Natursteinen eingefasst. An jeder Seite der Einfassung sind vier Steinplatten eingelassen, die den Angehörigen die Möglichkeit bieten, Kerzen oder Trauergestecke abzulegen.

Daten des Verstorbenen auf individuellen Bronzetafeln
Hinter jeder Steinplatte der großen UGGA (rund 18 m²) befinden sich jeweils zwei Grabstellen, sodass insgesamt bis zu 32 Grabstellen angelegt werden können.

In der Mitte der Anlage steht eine Stele. Nach der Beisetzung können Angehörige eine Bronzetafel mit Namen sowie Geburts- und Sterbedatum des Verstorbenen an der Stele anbringen lassen. Die Bronzetafel wird dabei in Richtung der Steinplatte ausgerichtet, hinter der sich die Grabstelle befindet.

Bei der Gestaltung der Bronzetafel gibt es nur wenige Einschränkungen: Neben verschiedenen Schriftarten sind auch Symbole und Zeichen möglich. Die Bepflanzung der UGGA besteht aus blühenden und immergrünen Bodendecker-Stauden.

Kleinere Urnengemeinschaftsgrabanlagen in den Ortschaften
Kleinere UGGA mit einer Fläche von rund 8 m² für insgesamt 12 Grabstellen wurden bereits auf den Friedhöfen in Bonenburg, Daseburg, Herlinghausen, Hohenwepel, Menne, Nörde, Ossendorf, Welda und Wormeln sowie auf dem Antoniusfriedhof in der Kernstadt errichtet.

Bei Vollbelegung können die Anlagen erweitert oder an anderer Stelle neu angelegt werden. Auf dem Burgfriedhof und dem Stiepenfriedhof in der Kernstadt wurden bereits große UGGA mit 18 m² errichtet. Auch hier werden bei Vollbelegung neue Grabanlagen an anderer Stelle geschaffen.

Baumgemeinschaftsgrabanlagen mit mittiger Zierkirsche
Die Baumgemeinschaftsgrabanlagen (BaumGGA) befinden sich auf den Friedhöfen in Calenberg und Germete sowie in der Kernstadt auf dem Burgfriedhof und dem Stiepenfriedhof.

Die rund gehaltene Einfassung besteht aus Natursteinen, in deren Mitte japanische Zierkirschen gepflanzt wurden. Diese Bäume blühen im Frühjahr üppig mit rosa Blüten und zeigen im Herbst eine gelb-orange Laubfärbung.

Bronzegusstafeln in unterschiedlichen Blattformen
Thematisch passend können Bronzegusstafeln in den Blattformen von Efeu, Rose oder Buche an große Natursteinquader angebracht werden, die auf der Anlage verteilt sind.

Wie bei den Urnengemeinschaftsgrabanlagen wurden auch hier Steinplatten am Rand eingelassen, die Raum für individuelle Gestaltung und Trauerverarbeitung bieten. Hinter jeder Steinplatte befinden sich zwei Grabstellen, sodass eine Kapazität von bis zu 24 Grabstellen in einer BaumGGA gegeben ist.

Die kleineren BaumGGA auf den Friedhöfen der Stadtteile umfassen eine Größe von rund 16 m², während die Anlagen in der Kernstadt etwa 19 m² messen.

Frühzeitige Planung möglich
Beide Formen der Gemeinschaftsgrabanlagen können sowohl zu Lebzeiten ab dem 65. Lebensjahr als auch im Vorfeld einer Beisetzung erworben werden.

„Sollte zukünftig eine Beisetzung neben einem Familienmitglied gewünscht sein, so sollte dies frühzeitig eingeplant und in die Erwerbung aufgenommen werden, damit dieser Wunsch berücksichtigt werden kann“, erklärt Denise Flinkmann vom KUW Warburg.


Friedhofs- und Gebührensatzung:
Die aktuell gültige Friedhofs- und Gebührensatzung sowie Informationen zu Anträgen und dem Friedhofswesen sind jederzeit online abrufbar unter: www.stadtwerke-warburg.de

Kontakt bei Fragen zum Friedhofswesen:
Denise Flinkmann
Telefon: 05641 / 92 2861
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Foto: Stadt Warburg

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