NRW (red). Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie das Ministerium für Schule und Bildung und die kommunalen Spitzenverbände Städtetag NRW, Landkreistag NRW und Städte- und Gemeindebund NRW teilen mit: Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklungen hat die Landesregierung mit Wirkung ab dem 16. März 2020 ein Betretungsverbot für Kindertagesbetreuungsangebote erlassen, in den Schulen ist gleichzeitig der Unterricht vorübergehend eingestellt worden. Durch das außerordentliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller, insbesondere der Jugendämter und Kindergartenträger am vergangenen Wochenende, ist es gelungen, die Einschränkung der Kindertagesbetreuung seit Montagmorgen erfolgreich und mit der gebotenen Rücksichtnahme auf Kinder und Eltern umzusetzen. Betreuungsverträge bleiben bestehen, eine tatsächliche Betreuung erfolgt ab diesem Zeitpunkt allerdings nur noch für Kinder von Personen, die in kritischen Infrastrukturen tätig sind. Um die Infektionsausbreitung zu verlangsamen und nicht weiter zu befeuern, soll die Betreuung dieser Kinder im Rahmen regulärer Angebote und nicht in gebündelter Notfallbetreuung erfolgen. Im Ergebnis müssen die Angebote der Kindertagesbetreuung damit weiterhin zur Verfügung stehen und Träger und Kindertagespflegepersonen ihre Leistung bereitstellen. ++ Auch in den Schulen werden die Kinder von der ersten bis zur sechsten Klasse, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur beschäftigt sind, zuverlässig betreut. Lehrerinnen und Lehrer, Personal der Kommunen und der Träger der Offenen Ganztagsschule sorgen für ein stabiles Betreuungsangebot in dieser Notsituation. Land und Kommunen sind sich einig und sagen zu, dass die Finanzierung der Angebote durch Land und Kommunen unabhängig von der konkreten Inanspruchnahme weiter vollständig sichergestellt ist. „Land und Kommunen geben den Trägern jetzt die Sicherheit, dass die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen und der Offenen Ganztagsschulen steht,“ erläutern Minister Stamp und Ministerin Gebauer. „Und auch die Kindertagespflegepersonen sowie das im Ganztag beschäftigte Personal bekommen die Klarheit, dass sie weiterhin ihre Geldleistung erhalten, auch wenn aufgrund des Betretungsverbots und des Unterrichtsausfalls aktuell weniger oder keine Kinder von Personen, die in der kritischen Infrastruktur tätig sind, betreut werden.“ Träger, Kitaleitungen, die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflegepersonen, die im Ganztag beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer leisten einen unverzichtbaren Beitrag in diesen schwierigen Zeiten. Sie stellen sicher, dass Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind, weiterhin arbeiten können, weil ihre Kinder gut betreut werden. Dafür haben sie alle unseren größten Respekt. Wir danken ihnen für ihren Einsatz und ihr großes Engagement
Land und Kommunen sichern vollständige Weiterfinanzierung der Kindertagesbetreuung und der Ganztagsangebote in Schulen zu
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