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Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
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NRW (red). Die Wohngeldreform 2020 bringt für die Empfängerinnen und Empfänger Leistungserhöhungen ab dem 1. Januar 2020. Die Haushalte, die derzeit schon Wohngeld beziehen, profitieren von der Neuregelung bereits ab Inkrafttreten des Gesetzes aufgrund einer automatischen Neuberechnung des Wohngeldes. Es muss daher für den laufenden Bewilligungszeitraum kein neuer Wohngeldantrag gestellt werden. Die letzte Wohngelderhöhung gab es zum 1. Januar 2016.
 
„Seit 1965 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland das Wohngeld. Es ist damit eine der wichtigsten sozialen Leistungen. Durch die Wohngeldreform erhalten mehr einkommensschwache Haushalte höhere
Unterstützungsleistungen. Die Leistungsverbesserungen kommen vor allem Familien- und Rentnerhaushalten zugute. Und: Erstmals in der Geschichte wird das Wohngeld regelmäßig angepasst werden – ein echter Meilenstein“, sagt Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung.
 
Zum 1. Januar 2022 wird zudem eine Dynamisierung des Wohngeldes eingeführt. Alle zwei Jahre wird das Wohngeld damit an die aktuelle Miet- und Einkommensentwicklung angepasst. Diese regelmäßige Fortschreibung sichert die Leistungsfähigkeit der Wohngeldzahlungen. Wohngeld kann damit auch für erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen eine Alternative zum Bezug von Grundsicherung sein. Außerdem werden die Freibeträge für pflegebedürftige oder behinderte Menschen erhöht.
 
Die Erhöhung des Wohngeldes war eines der zentralen Ergebnisse des Wohngipfels im Bundeskanzleramt im letzten Jahr. Im September 2018 hatten Bund und Länder vereinbart, mit einer Wohngeldreform 2020 das Leistungsniveau und die Reichweite des Wohngeldes zu stärken.
 
Die erhöhten Beträge orientieren sich an der allgemeinen Entwicklung der Mieten und der Einkommen. Zudem werden die Höchstbeträge des Wohngeldes regional gestaffelt angehoben, um die unterschiedliche Mietentwicklung besser zu berücksichtigen.
 
Mehr Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums unter:https://www.mhkbg.nrw/themen/bau/wohnen/wohngeld

Hintergrund

  • Wohngeld ist ein vom Bund und den Ländern jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.
  • Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Berechtigte haben einen Rechtsanspruch darauf.
  • Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung.
  • Zuständig für die Bewilligung sind die örtlichen Wohngeldbehörden in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen.
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