Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Im Kreis Hu00f6xter kommen weniger Kinder auf die Welt. Foto: AOK/hfr

Kreis Höxter/Warburg (red). Im Kreis Höxter kommen weniger Kinder auf die Welt. Das teilt die AOK NordWest aufgrund aktueller Zahlen des Landesbetriebs Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) mit. Danach wurden im vergangenen Jahr im Kreis Höxter 1.174 Babys geboren. Das waren 5,78 Prozent weniger als noch ein Jahr zuvor (1.246 Geburten). „Bei Geburten unterstützen die gesetzlichen Krankenkassen mit der Zahlung von Mutterschaftsgeld als Entgeltersatzleistung während der Schutzfristen, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung. Bei Mehrlings- und Frühgeburten verlängert sich das Mutterschaftsgeld von acht auf zwölf Wochen ab dem Entbindungstag“, sagt AOK-Serviceregionsleiter Matthias Wehmhöner. Allein im letzten Jahr gab die AOK NordWest im Kreis Höxter 301.750 Euro für Mutterschaftsgeld aus. Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben werdende Mütter, die als Arbeitnehmerin selbst gesetzlich krankenversichert sind. Das Mutterschaftsgeld beträgt maximal 13 Euro pro Kalendertag. Übersteigt das durchschnittliche Nettoarbeitsentgelt den Betrag von 13 Euro, wird die Differenz zum Nettoarbeitsentgelt vom Arbeitgeber als Zuschuss zum Mutterschaftsgeld gezahlt, so dass das bisherige monatliche Einkommen vollständig ersetzt wird. Darüber hinaus übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die ärztliche Betreuung, Vorsorgeuntersuchungen und die Leistungen einer Hebamme während und nach der Schwangerschaft. Kann der Haushalt wegen eines Klinikaufenthalts oder Beschwerden in der Schwangerschaft nicht weitergeführt werden, zahlen die Krankenkassen unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Haushaltshilfe. Die AOK NordWest übernimmt für ihre Versicherten außerdem Leistungen wie Schwangerschaftsgymnastik, Geburtsvorbereitungskurse und Rückbildungsgymnastik. Mit dem neuen individuellen AOK-Gesundheitsbudget können die Versicherten noch weitere exklusive Mehrleistungen in Anspruch nehmen. Erstattet werden zum Beispiel Kosten für die Hebammenrufbereitschaft zur Entbindung, Geburtsvorbereitungskurse für Partnerinnen und Partner, nicht verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Medikamente mit den Wirkstoffen Folsäure, Eisen und Magnesium. Zu den Mehrleistungen gehören auch Untersuchungen wie 4-D- oder Farbdoppler-Ultraschall, B-Streptokokken-Tests, Feststellung der Antikörper gegen Windpocken/Ringelröteln und Toxoplasmose- und Zytomegalie-Tests. Bezahlt werden dafür innerhalb des AOK-Gesundheitsbudgets jeweils bis zu 80 Prozent der Kosten bis maximal 500 Euro im Jahr. Weitere Infos zum Thema Vorsorgeleistungen in der Schwangerschaft im Internet unter www.aok.de/nw, Rubrik Leistungen & Services.

 

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/Steinheim/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/Steinheim/Eckfeld/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255