Warburg (Rö). Was zunächst mit einer Ordnungswidrigkeit und einem Bußgeld recht harmlos begann, entwickelte sich jetzt zu einer schwerwiegenden Angelegenheit mit einer Anklage wegen Bestechung vor dem Amtsgericht in Warburg. Ein 54-jähriger Warburger wurde Mitte August 2017 mit seinem Pkw auf der Landesstraße bei Welda vom mobilen Radar erfasst, weil er die dort erlaubte Geschwindigkeit von 50 Km/h um 35 Sachen überschritten hatte. In Anbetracht der möglichen Strafe (bis 150 Euro und 1 Punkt) kehrte der Autofahrer zum Messpunkt beim „Kuba“ zurück und versuchte, den Polizeibeamten zur Löschung der Daten zu bewegen. Doch auch verlockende 200 Euro als Gegenleistung stimmten den Beamten in Zivil nicht um. Nach längerer Zeit kehrte der 54-Jährige erneut mit einem Freund und 500 Euro im Gepäck zurück, um den Polizisten umzustimmen. Doch auch dieser Versuch war vergebens. Was folgte, war neben dem Bußgeldbescheid (der inzwischen beglichen ist) eine Anzeige wegen Bestechung. Vor Gericht machte der Angeklagte selbst keine Angaben und ließ seinen Rechtsbeistand reden. Dieser stellte den Sachverhalt ganz anders dar. Er behauptete, der Polizist habe 500 Euro gefordert und wollte dann die Daten löschen. Der Polizeibeamte als Zeuge bestätigte zunächst die ersten Aussagepunkte über die angebotenen 200 Euro. Im weiteren Verlauf der Zeugenvernehmung und im Kreuzverhör mit dem Verteidiger des Angeklagten machte er von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Zeuge und Freund des angeklagten Unternehmers, der sich gegenüber dem Polizisten damals als vermeintlicher „Hells Angel“ Respekt verschaffen wollte, brachte jetzt im tristen Gerichtssaal zwar etwas Farbe ins Spiel, konnte aber zur Entlastung seines Freundes wenig beitragen. Zwei Beweisanträge vom Verteidiger wurden von Richter Stephan Schneyer zurückgewiesen. Nach Ende der Beweisaufnahme stand für Staatsanwältin Nillies (Paderborn) fest, dass keine Anhaltspunkte gegeben sind, dass der Polizist die Unwahrheit sagte. Dagegen sah sie die Angaben seitens des Angeklagten als reine Schutzbehauptung. Die Staatsanwältin forderte fünf Monate Haft auf Bewährung und eine Geldbuße. Die Verteidigung, die erhebliche Zweifel an den Angaben des Polizisten hegte, plädierte dagegen auf Freispruch. Für Richter Stephan Schneyer war es eine vom Angeklagten frei erfundene Geschichte, um aus der misslichen Situation zu gelangen. An den Aussagen des Polizeibeamten hatte der Richter ebenfalls keine Zweifel. Sein Urteil: 12 000 Euro Geldstrafe. Für den Angeklagten könnte es in Folge dieses Prozesses zu weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen des Anfangsverdachts der Vortäuschung einer Straftat führen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.