Warburg (red). Der Fall des Cornelius Gurlitt, der in seiner Wohnung in München-Schwabing rund 1280 von seinem Vater Hildebrand Gurlitt gesammelte und teilweise unter NS-Herrschaft erworbene Kunstwerke der Moderne aufbewahrt hatte, hat die breite Öffentlichkeit lange beschäftigt und beschäftigt sie anläßlich mehrerer Ausstellungen in Bonn und Bern sowie demnächst in Berlin erneut. Dabei hat sich gezeigt, dass Deutschland das NS-Unrecht keineswegs lückenlos aufgearbeitet hat. Der Fall Gurlitt ist aber auch deshalb bemerkenswert, weil er belegt, dass Staatsorgane in der Bundesrepublik Deutschland schnell bereit sind, ihrerseits staatliches Unrecht zu begehen, wenn es darum geht, der Weltöffentlichkeit zu demonstrieren, dass Deutschland NS-Unrecht aufzuarbeiten bereit ist, obgleich dies allenfalls nur noch ausnahmsweise der Fall ist. Zu dieser spannenden Thematik hält der Münchener Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth, gebürtiger Warburger und seit mehr als 25 Jahren mit der Aufarbeitung von NS- und SED-Unrecht befasst, am Sonntag, 11. März, um 17 Uhr einen Vortrag im Warburger Museum im „Stern“, Sternstraße 35. Darin beleuchtet er, mit welchen Methoden im NS-Regime auf Kulturgüter zugegriffen wurde, inwieweit eine rechtliche Aufarbeitung dieses Unrechts stattgefunden hat, welche Auswirkungen das geltende Wiedergutmachungsrecht auf die Sammlung Gurlitt und inwieweit der Staat Cornelius Gurlitt schweres Unrecht zugefügt hat. Alle Interessierten sind zu diesem Vortrag herzlich eingeladen.
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NS-Raubkunst, der Fall Gurlitt und das Versagen des Rechtsstaats
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