Warburg (red). Aufgrund der steigenden Inzidenzen und der aktuell vierten Welle im Bereich Corona-Pandemie hat die Stadtverwaltung neue Zugangsregeln erlassen. Wichtig ist dem Bürgermeister dabei, dass weiterhin der Zugang möglich ist, aber unter deutlich strengeren Regeln. Folgendes Vorgehen gilt für die Stadtverwaltung in der Bahnhofstraße, das Rathaus „Zwischen den Städten“ und die Verwaltungsnebenstelle Scherfede:
- Zutritt erfolgt nur über die 3G-Regeln (Geimpft, Genesen, Getestet)
- Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren haben die Möglichkeit des Zutritts mit Vorlage des Schülernachweises.
- Für Personen, die den 2G-Regeln nicht entsprechen, ist der Zugang mit einem aktuellen Test möglich, hier soll vorab eine Terminvereinbarung erfolgen.
Grundsätzlich gilt, dass idealerweise Terminvereinbarungen getroffen werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung sind angehalten, grundsätzlich den Nachweis zu erfragen, inklusive Ausweiskontrolle. Die Stadt verweist hierbei auf die sehr erfolgreiche Warburger Oktoberwoche, bei der sehr konsequent die Regeln überwacht wurden und so eine bestmögliche Sicherheit und Gesundheit für Besucherinnen und Besucher gewährleistet werden konnte. Auch die Gastronomie wird seitens der Hansestadt Warburg angehalten, sehr konsequent auf die Einhaltung der Regeln zu achten und Zutritt zu den Gastronomieräumlichkeiten nur zuzulassen, wenn die 3G-Regeln inklusive Kontrolle eingehalten werden.