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Sonntag, 22. Dezember 2024 Mediadaten
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NRW (red). Die Landesregierung wird den heutigen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) konsequent umsetzen und Menschen, die ihre Erstimpfung mit dem Wirkstoff AstraZeneca erhalten haben, eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff ermöglichen. Sie folgt damit der gestrigen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), sogenanntes heterologes Impfen (Impfen mit zwei Impfstoffen) zu ermöglichen, um so den Impfschutz vor der neuen Delta-Variante des Coronavirus zu erhöhen.

Konkret bedeutet das: Jeder Person, die im Impfzentrum eine Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten hat, wird im Impfzentrum eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff (derzeit Biontech) angeboten. Personen, die in Impfzentren bereits einen Termin für eine Zweitimpfung mit AstraZeneca haben, müssen nichts unternehmen, der Impfstoff wird automatisch umgestellt. Die gebuchten Termine, insbesondere in den kommenden Tagen, sollen wie geplant wahrgenommen werden. 

Wo entsprechend der STIKO-Empfehlung eine Verkürzung des Impfintervalls erforderlich wird, kontaktieren die Impfzentren die betreffenden Personen zum Zweck einer Änderung des Zweitimpftermins automatisch.

Jeder volljährigen impfwilligen Person, die sich im Juli und August 2021 mit dem Impfstoff von AstraZeneca erstmalig impfen lässt, wird zur Vervollständigung der Impfserie in einem Abstand von mindestens vier Wochen eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff angeboten. Wer die Erstimpfung mit AstraZeneca bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erhalten hat, soll dort grundsätzlich auch die Zweitimpfung erhalten. Das MAGS geht davon aus, dass niedergelassene Ärztinnen und Ärzte ebenfalls entsprechend der STIKO-Empfehlung die Zweitimpfungen auf einen mRNA-Impstoff umstellen werden.

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: “Das Virus stellt uns immer wieder vor neue Herausforderungen. Wir können aber mittlerweile schnell reagieren. Durch heterologe Impfungen können wir den Impfschutz für Menschen, die eine Erstimpfung mit Astra Zeneca erhalten haben, merklich steigern.”### Die Impfkampagne wird hierdurch nicht verlangsamt: Im Juli werden rund 2,4 Millionen Termine für Erstimpfungen in den Impfzentren des Landes Nordrhein-Westfalen möglich sein. Seit vergangenem Samstag (26. Juni 2021) können inzwischen alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren in Nordrhein-Westfalen Impftermine in einem der 53 Impfzentren buchen. In den kommenden 14 Tagen sind bereits viele Termine ausgebucht. Das Ministerium erwartet in den kommenden Wochen aber eine deutliche Steigerung der Impfstofflieferungen durch den Bund. Es werden somit fortlaufend neue Termine in den Terminbuchungssystemen der Kassenärztlichen Vereinigungen zur Verfügung gestellt. Alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die bislang noch keinen Impftermin erhalten haben, können weiterhin Termine für Impfungen in Impfzentren online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer je Landesteil ( (0800) 116 117 02 für Westfalen-Lippe und (0800) 116 117 01 für das Rheinland) buchen. Das Ministerium weist darüber hinaus darauf hin, dass Kinder im Alter von 12 bis unter 16 Jahren, für die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) eine Impfung empfohlen wird (bspw. wg. einer Vorerkrankung), beim niedergelassenen Kinder- oder Hausarzt ein Impfangebot erhalten.

Zudem gilt ab Montag: Eine Umbuchung eines bereits vereinbarten Zweittermins für eine Impfung mit BioNTech oder Moderna, z.B. aufgrund von Urlaub, ist innerhalb des durch die Impfstoffzulassung vorgesehenen Zeitraums möglich. Das Ministerium bittet jedoch darum, von dieser Möglichkeit nur im Ausnahmefall Gebrauch zu machen. Eine Umbuchung kann über die bekannten Rufnummern zur Terminbuchung oder online erfolgen. Zudem wird ab Montag die Buchung für Genesene, die nur einen einzelnen Impftermin benötigen, ermöglicht. 

„Seit vergangenen Samstag haben rund 257.000 Personen etwas mehr als 513.000 neue Termine für Erst- und Zweitimpfungen gebucht. Dadurch, dass wir in den nächsten Wochen große Mengen an Impfstofflieferungen seitens des Bundes erwarten, werden in den Impfzentren zudem immer wieder neue Termine freigeschaltet. Ich rate daher jedem, der noch keinen Termin buchen konnte: Überprüfen Sie regelmäßig die Online-Portale nach freien Terminen. Über die Hotline können die Bürgerinnen und Bürger zudem Impftermine in anderen Impfzentren außerhalb ihres Wohnortes vereinbaren. Sollte es im örtlichen Impfzentrum keinen Termin geben, kann problemlos auch ein Termin in einem der anderen 52 Impfzentren gebucht werden“, erklärt Laumann.#### „Im Durchschnitt erfolgen in Nordrhein-Westfalen derzeit rund 90.000 Erstimpfungen pro Tag. Mittlerweile sind über 55 Prozent der Bevölkerung mindestens einmal geimpft worden. Mit Blick auf die sich verbreitende Delta-Variante fällt der Steigerung der Zweitimpfungsquote zudem eine besondere Bedeutung zu. Diese ist in den letzten Wochen deutlich angestiegen: Mittlerweile sind fast 40 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft und damit vor einem schweren Krankheitsverlauf sehr gut geschützt. Jeder, der sich noch nicht um einen Impftermin bemüht hat, sollte dies nun schnellstmöglich nachholen, damit wir die Freiheiten, die wir jetzt haben, nicht wieder verlieren“, ergänzt Minister Laumann. Zur Verbesserung des Schutzes gegen die Delta-Variante des SARS-Cov-2-Virus wird nun auch das Impfintervall für die mRNA-Impfstoffe (BioNTech und Moderna) in den Impfzentren auf 4 Wochen verkürzt.

Das Ministerium stellt den Impfzentren in der 27. und 28. Kalenderwoche zudem mehr als 190.000 Dosen des Impfstoffs Johnson & Johnson zur Verfügung. Dieser wird den Kreisen und kreisfreien Städten ausschließlich für aufsuchende Impfangebote folgender, schwer erreichbarer Gruppen zur Verfügung gestellt:

  • Saisonarbeitskräfte in der Landwirtschaft,
  • Beschäftigte in der Fleischindustrie,
  • bei Paketdiensten,
  • im Öffentlichen Personennahverkehr,
  • im Baugewerbe sowie im Reinigungsgewerbe,
  • 24-Stunden-Pflegekräfte,
  • Sexarbeiterinnen bzw. -arbeiter,
  • Langzeitpatientinnen und -patienten in somatischen und psychiatrischen Krankenhäusern,
  • Bewohnerinnen und Bewohner sozial benachteiligter Stadtteile,
  • weitere Personengruppen mit geringer Erreichbarkeit über die Impfzentren oder ambulanten Arztpraxen.
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