Warburg (red). Am Samstag, 05. Dezember, fiel Polizeibeamten in der Warburger Innenstadt ein E-Scooter auf, der ohne das erforderliche Versicherungskennzeichen gefahren wurde. Bei der anschließenden Verkehrskontrolle gegen 23 Uhr konnte der 26-jährige Fahrer keinen Nachweis für eine bestehende Versicherung seines Fahrzeugs vorweisen, obwohl auch für Elektroroller eine Haftpflichtversicherung nötig ist.
Bei der Überprüfung des E-Scooter durch die Beamten wurde zudem festgestellt, dass er nicht mit einem Rücklicht ausgestattet war. Der aus Kassel stammende Fahrer gab an, dass er über den Gehweg des Paderborner Tor gefahren sei, da er auf der Straße Angst hätte. Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass E-Scooter-Führer grundsätzlich den Radweg benutzen müssen. Ist kein Radweg vorhanden, muss auf der Fahrbahn gefahren werden.
Auch sollte sich der Fahrzeugführer eines E-Scooters an die zulässige Geschwindigkeit halten. Der kontrollierte Fahrer fuhr deutlich schneller in einem verkehrsberuhigten Bereich, als die zulässige Schrittgeschwindigkeit. Aufgrund des fehlenden Versicherungsschutzes und der fehlenden Beleuchtung wurde dem Fahrer die Weiterfahrt untersagt. Den E-Scooter-Fahrer erwartet nun eine Anzeige, da er gegen mehrere Vorschriften verstoßen hat.
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