Kreis Höxter (red). Die mobile und digitale Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW im Kreis Höxter klärt in Kooperation mit der Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde Höxter über Verkaufsmaschen am Telefon auf. Gemeinsame Vor-Ort-Aktionen im Kreis Höxter geplant.

Werbeanrufe ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung sind gesetzlich verboten. Zahlreiche Verbraucherbeschwerden verdeutlichen jedoch, dass diese rechtswidrigen Anrufe trotzdem nicht nachlassen. "Verbraucherinnen und Verbraucher kostet das oftmals nicht nur Nerven, sondern in vielen Fällen auch Geld - wenn etwa ein Vertrag untergeschoben wird", erklärt Ute Delimat, Leiterin der mobilen und digitalen Beratungsstelle im Kreis Höxter. "Zwar sind die gesetzlichen Regelungen hier inzwischen strenger, jedoch ist der überwiegende Teil am Telefon geschlossener Verträge trotzdem erst einmal wirksam."

Und Albert Ecke von der Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde Höxter ergänzt: "Lassen Sie sich grundsätzlich nicht auf Werbeanrufe ein. Legen Sie im Zweifel einfach den Hörer auf." Mit diesen Tipps können sich Verbraucher und Verbraucherinnen gegen unerwünschte Telefonwerbung und untergeschobene Verträge wehren.

   - Telefonnummer nur angeben, wenn nötig!

Ob bei Bestellungen, Gewinnspielen oder anderen Vertragsabschlüssen: Die eigene Telefonnummer am besten nur dann angeben, wenn dies unbedingt nötig ist. Handelt es sich um eine Pflichtangabe, sollte der Speicherung und Nutzung sämtlicher Daten zu Werbezwecken in jedem Fall widersprochen werden. Solche Klauseln verstecken sich meist unter "Datenschutz" oder "Datenverarbeitung" im Kleingedruckten der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und werden gerne überlesen. Eine Zustimmung kann auch im Nachhinein widerrufen werden.

   - Aufmerksam bleiben beim Telefonieren!

Meldet sich ein vermeintlicher Anbieter telefonisch mit einem Anliegen, sollten Verbraucher gezielt nach Daten fragen, die nur der echte Anbieter kennen kann. Im Zweifel sollte das Telefonat lieber vorzeitig beendet und die bekannte Kundenhotline zurückgerufen werden.

Obacht gilt auch bei Fragen wie "Hören Sie mich?". Antworten Angerufene darauf mit einem "Ja", können Betrüger das aufgezeichnete Gespräch unter Umständen so zusammenschneiden, dass es wie eine Vertragszustimmung klingt. Stattdessen empfiehlt sich ein ganzer Satz wie "Ich höre Sie" als Antwort.

   - Ungewollte Verträge widerrufen!

Zwar ist Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung rechtswidrig - telefonisch geschlossene Verträge können hingegen rechtlich wirksam sein. Ausgenommen hiervon sind Verträge im Bereich Gewinnspielteilnahme, Strom- und Gaslieferung sowie Telekommunikation. Diese bedürfen einer nachträglichen Genehmigung. Ohne Genehmigung dürfen Kundinnen und Kunden demnach nicht zur Kasse gebeten werden, auch wenn die Leistung schon erbracht wurde.

Wer einen Vertrag am Telefon geschlossen hat und dies nachträglich bereut, kann diesen binnen 14 Tagen widerrufen. Die Verbraucherzentrale NRW stellt dafür einen Musterbrief zur Verfügung. Die Widerrufsfrist beginnt bei Kaufverträgen nach Erhalt der Ware und bei Verträgen über Dienstleistungen bereits mit Vertragsabschluss. Die Frist beginnt jedoch erst, wenn das Unternehmen auch über das Widerrufsrecht informiert hat.

   - Unerwünschte Anrufe melden!

Betroffene können unerwünschte Werbeanrufe der Verbraucherzentrale NRW oder der Bundesnetzagentur melden. Dafür ist es hilfreich, sich Telefonnummer und weitere Informationen zum Anruf wie Zeitpunkt und Firmenname zu notieren. Bei Verdacht auf einen Betrug sollte zudem Anzeige bei der Polizei erstattet werden.

Die Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde Höxter rät zur Nutzung von Anruferkennungsdiensten. Diese Apps können aus dem Netz heruntergeladen werden. Zum Umgang mit den eigenen Daten sollten Verbraucher jedoch vorher unbedingt einen Blick auf die AGBs werfen.

Weitere Tipps der Kriminalprävention: Spam-Nummern über Anruf- ID und Spamschutz in den Handy-Einstellungen aktivieren. Auch die Rufnummern oder Rufnummernbereiche in der Benutzeroberfläche des Routers blockieren oder bei dem jeweiligen Telekommunikationsanbieter sperren lassen.

Weiterführende Infos:

Musterbrief zur Abwehr einer unberechtigten Forderung und zum Widerspruch gegen die Datenverarbeitung zu Werbezwecken gibt es auf der Homepage der Verbraucherzentrale NRW unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw

Die Kreispolizeibehörde Höxter weist auf den Unterschied zwischen unerlaubter Telefonwerbung und Anrufe als Mittel zur Begehung von Straftaten hin.

Hierfür hat die Bundesnetzagentur ein Beschwerdeformular bereitgestellt: https://www.bundesnetzagentur.de

Ratsuchende wenden sich bitte an die Verbraucherzentrale unter 0211/54 2222 11 (Mo-Fr, 9-17 Uhr) oder an die Kriminalprävention der Kreispolizeibehörde Höxter unter 05271/962-1351 oder an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

Foto: Kreispolizeibehörde Höxter