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Mittwoch, 27. Mai 2026 Mediadaten
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Warburg (red). Die Hansestadt Warburg schreibt derzeit ihr Einzelhandels- und Zentrenkonzept aus dem Jahr 2013 fort. Mit der Fortschreibung wird das Konzept an die heutigen Rahmenbedingungen angepasst und dient künftig als strategische Grundlage für die Steuerung der Einzelhandelsentwicklung im Stadtgebiet.

Das neue Konzept berücksichtigt insbesondere die Veränderungen im Einzelhandel der vergangenen Jahre – darunter die zunehmende Bedeutung des Online-Handels, veränderte Konsumgewohnheiten sowie neue Anforderungen an Innenstädte und Nahversorgungsstandorte.

Darüber hinaus fließen aktuelle Entwicklungsprojekte und Standortperspektiven der Hansestadt Warburg in die Fortschreibung ein, unter anderem:

  • Entwicklung des Wohnquartiers Laurentiushöhe
  • Nachnutzung und Entwicklung der ehemaligen Zuckerfabrik
  • Entwicklung des interkommunalen Industrieparks Desenberg
  • Ansiedlungs- und Entwicklungsflächen am Zolltor, Paderborner Tor und in Scherfede


Mit der Erstellung der Fortschreibung wurde die BBE Handelsberatung GmbH aus Köln beauftragt.

Veröffentlichung der Unterlagen

Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes einschließlich Synopse wird in der Zeit vom 01.06.2026 bis einschließlich 30.06.2026 auf der Internetseite der Hansestadt Warburg unter www.warburg.de → Wirtschaft → Wirtschaftsförderung & Stadtmarketing → Einzelhandels- und Zentrenkonzept 2026 veröffentlicht und kann dort eingesehen werden. Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus der Hansestadt Warburg, Bahnhofstraße 28, 34414 Warburg, Zimmer 302, während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Möglichkeit zur Stellungnahme

Während der Veröffentlichungsfrist besteht Gelegenheit, Stellungnahmen zum Konzeptentwurf abzugeben. Stellungnahmen sollen elektronisch an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Einzelhandels- und Zentrenkonzept unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel beteiligt.

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